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TIR enttäuscht über revidierte Jagdverordnung

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat in einer Medienmitteilung bekannt gegeben, dass die angepasste Jagdverordnung sowie die revidierte Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate am 15. Juli in Kraft gesetzt werden.

li / Quelle: Tier im Recht / Donnerstag, 9. Juli 2015 / 14:22 h

Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hatte im Vorfeld in beiden Anhörungsverfahren eine Stellungnahme zuhanden des Bundesamts eingereicht. Das BAFU hat es nach Ansicht der TIR jedoch leider verpasst, eine verhältnismässige Lösung für das Zusammenleben von Wildtieren und Menschen zu finden.

Eine geschützte Tierart

Der Wolf ist ein wichtiger Bestandteil der Biodiversität in der Schweiz und zählt gemäss der Berner Konvention und der Schweizer Jagdgesetzgebung zu den geschützten Tierarten. Die Schweiz hat sich zur Förderung der Biodiversität verpflichtet und wurde bereits im aktuellen Bericht der Europäischen Umweltagentur (EEA) zu Recht für ihre ungenügenden Leistungen in diesem Bereich gerügt. Mit der revidierten Jagdverordnung wurde nun die Grundlage geschaffen, Wolfsrudel in ihrer Grösse zu regulieren, sofern im Streifgebiet eines Rudels innerhalb von vier Monaten mindestens 15 Nutztiere getötet worden sind oder wenn Menschen gefährdet werden, indem sich Wölfe in der Nähe von Siedlungen aufhalten und sich wenig scheu oder aggressiv zeigen. Dabei werden die Jungwölfe ins Visier genommen, deren Abschuss mit dem neuen Verordnungsentwurf nun möglich wird.

Folgen derzeit überhaupt nicht absehbar

Die TIR ist mit diesen weitgehenden Eingriffsmöglichkeiten in den Wolfsbestand, deren Folgen derzeit überhaupt nicht absehbar sind, nicht einverstanden. Aus diesem Grund reichte sie eine umfassende Stellungnahme zu den geplanten Anpassungen ein.



Der Wolf ist ein wichtiger Bestandteil der Biodiversität. /

Das BAFU ist den Vorschlägen der TIR jedoch nicht gefolgt. Die Änderungen, die Mitte Juli in Kraft gesetzt werden, setzen einseitig beim Wolf an und lassen insbesondere die von der Berner Konvention im Sinne eines milderen Mittels geforderten Präventionsmassnahmen wie etwa Herdenschutz-, Vergrämungs- und Aufklärungsmassnahmen weitgehend aussen vor. Die Einführung einer Bestandesregulierung führt daher auch nicht zu einer nachhaltigen Lösung und ist für die Vermeidung von Schäden an Nutztierbeständen ungeeignet. Die Schadensverhütung und die Sicherheit der Bevölkerung kann bereits heute durch den Abschuss einzelner Tiere garantiert werden, sodass eine Bestandesregulierung nicht notwendig und damit auch nicht zulässig ist. Hinzu kommt, dass sich die in der Schweiz lebenden Wölfe artgemäss verhalten; insbesondere wurde bis heute kein gegenüber dem Menschen aggressives Verhalten von Wölfen festgestellt. Die Zahl der gerissenen Tiere hängt zudem nachweislich von der Art der Nutztierhaltung ab.

Übereilte und einseitig politisch motivierte Abschussverfügungen

Nicht einverstanden ist die TIR ausserdem mit der Entscheidung des Bundes, seine Kompetenz bezüglich des Abschusses von Einzelwölfen an die Kantone zu übertragen. Dies erhöht nach Ansicht der TIR die Wahrscheinlichkeit übereilter und einseitig politisch motivierter Abschussverfügungen. Die mit der Revision angestrebte erhebliche Verschärfung der Lebensbedingungen für Wölfe in der Schweiz ist nach Meinung der TIR - insbesondere auch im Hinblick auf die Bestimmungen der Berner Konvention und der Schweizer Jagdgesetzgebung - als höchst problematisch einzustufen.

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