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London und Stockholm weisen UNO-Entscheidung zu Assange zurück

Genf - Grossbritannien und Schweden haben die Entscheidung eines UNO-Gremiums zum Zwangsaufenthalt des Wikileaks-Gründers Julian Assange in Ecuadors Botschaft in London entschieden zurückgewiesen.

pep / Quelle: sda / Freitag, 5. Februar 2016 / 12:38 h

Die Einstufung von Assanges Aufenthalt als «willkürliche Inhaftierung» durch die UNO-Experten ändere nichts an der Haltung Grossbritanniens, erklärte ein britischer Regierungssprecher am Freitag. London weise diese «Behauptung kategorisch zurück» und habe der UNO bereits gesagt, gegen die Entscheidung vorgehen zu wollen. Assange sei «niemals» von Grossbritannien willkürlich inhaftiert worden, fuhr der Regierungssprecher fort. Gegen den Australier liege ein Haftbefehl vor und Grossbritannien habe folglich die Pflicht, ihn festzunehmen und an Schweden zu überstellen.



Assange holte sich Hilfe von der UNO. /

Ein «diplomatisches Asyl» erkenne London nicht an, hiess es weiter.

Auch Schweden verwahrte sich gegen die Einstufung als «willkürliche Inhaftierung»: Stockholm sei mit der Entscheidung der UNO-Arbeitsgruppe in Genf «nicht einverstanden», erklärte das schwedische Aussenministerin in einem Schreiben an das Gremium. Die UNO-Experten hätten nicht das Recht, sich in eine laufende Justizangelegenheit einzumischen.

Der Wikileaks-Gründer Assange soll in Schweden zu Vergewaltigungsvorwürfen befragt werden. Um seiner Festnahme und Überstellung zu entgehen, war er im Sommer 2012 in Ecuadors Botschaft in London geflüchtet. Seitdem harrt er dort aus.

Bei der UNO legte er Beschwerde ein - die zuständige Arbeitsgruppe nahm diese an und erklärte nun am Freitag, Assanges Zwangsaufenthalt müsse beendet und der Australier von Grossbritannien und Schweden entschädigt werden.

UNO-Gremium: Assange muss entschädigt werden

Die unabhängige Arbeitsgruppe zum Thema willkürliche Inhaftierungen (WGAD) «sieht die verschiedenen Formen der Freiheitsberaubung, denen Julian Assange ausgesetzt wurde, als eine Form der willkürlichen Inhaftierung an», erklärte deren Vorsitzende, der südkoreanische Experten für internationales Recht Seong-Phil Hong, am Freitag in Genf.

Die Experten riefen die Regierungen beider Länder auf, dafür zu sorgen, dass Assange sich frei bewegen kann. Zudem müsse er für die erzwungene Zuflucht in der Botschaft Ecuadors seit Juni 2012 sowie für die vorhergehende Haftzeit und den Hausarrest seit Dezember 2010 entschädigt werden, heisst es in einer UNO-Mitteilung zum Gutachten der Juristengruppe.

Das Verdikt der UNO-Arbeitsgruppe war bereits am Donnerstag durch die britische BBC veröffentlicht und durch die schwedische Regierung indirekt bestätigt worden.


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