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Aargau: «Tanzverbot» an christlichen Feiertagen bleibtAarau - Im Kanton Aargau müssen die Restaurants und Bars an christlichen Feiertagen weiterhin bereits kurz nach Mitternacht schliessen. Die Stimmberechtigten haben eine Volksinitiative der Piratenpartei mit 51,8 Prozent abgelehnt, welche die Einschränkung aufheben wollte.asu / Quelle: sda / Sonntag, 28. Februar 2016 / 14:58 h
Die Volksinitiative «Weg mit dem Tanzverbot» wurde mit 127'273 Nein- zu 118'250 Ja-Stimmen verworfen. Die Stimmbeteiligung betrug 61,47 Prozent.
Mit dem Nein zum Begehren bleibt alles wie bisher. Die Bestimmung im kantonalen Gastgewerbegesetz schränkt die Öffnungszeiten an fünf hohen Feiertagen wie Karfreitag, Ostern, Pfingsten und Weihnachten ein. Die Gastwirtschaftsbetriebe müssen um 00.15 Uhr schliessen - statt wie an anderen Tagen um zwei Uhr.
Ein eigentliches Tanzverbot besteht im Aargau jedoch seit 1997 nicht mehr. Das Tanzen sowie öffentliche Tanz-, Kultur- und Konzertveranstaltungen sind an allen christlichen Feiertagen erlaubt.
Lockerung in Aussicht gestellt Gegen die Volksinitiative der Piratenpartei sprachen sich Regierung, Parlament, SVP, CVP und die drei Landeskirchen aus. Die wenigen Pausen der 24-Stunden-Gesellschaft sollten nicht abgeschafft werden. Viele Menschen nutzten die christlichen Feiertage, um sich zu erholen und auszuspannen.Die Volksinitiative «Weg mit dem Tanzverbot» wurde mit 127'273 Nein- zu 118'250 Ja-Stimmen verworfen. /
Für das Ende der Beschränkung der Öffnungszeiten hatten sich die Jungparteien sowie SP, FDP und Grüne stark gemacht. Der alte Zopf müsse abgeschnitten werden. Junge Nachtschwärmer würden an diesen Tagen in andere Kantonen ausweichen. Allerdings können die Aargauer Nachtschwärmer hoffen, dass die Einschränkung trotz des Neins zur Volksinitiative gelockert wird. Die Gemeinden sollen die Möglichkeit erhalten, an den christlichen Feiertagen eine Verlängerung der Öffnungszeiten zu bewilligen. Das Parlament überwies bereits eine entsprechende SVP-Motion. Unterschiedliche Regelungen Die Situation in den Kantonen ist unterschiedlich. Unter anderem in den Kantonen Bern, Basel-Landschaft, Graubünden und Zürich sind die Öffnungszeiten von Gastwirtschaftsbetrieben an Feiertagen keinen Einschränkungen unterworfen. In den Kantonen Solothurn und Thurgau sind die Öffnungszeiten von Gastwirtschaftsbetrieben an Feiertagen eingeschränkt. In einigen Kantonen sind an hohen Feiertagen entweder öffentliche Tanzveranstaltungen (etwa in den Kantonen Glarus und Uri) oder gar alle öffentlichen Veranstaltungen (Kantone Appenzell Innerrhoden und Obwalden) untersagt.
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