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Kesha: Berufung im Fall gegen Dr. LukeKesha (29) versucht weiterhin, ihrem Vertrag mit Sony und Dr. Luke (42) zu entkommen.fest / Quelle: Cover Media / Montag, 21. März 2016 / 22:47 h
Die Sängerin ('Die Young') zog unlängst vor Gericht, um sich vertraglich von ihrem Musikproduzenten zu lösen, nachdem dieser sie angeblich jahrelang sexuell sowie emotional missbrauchte. Eine New Yorker Richterin schlug im Februar ihr Gesuch aus und obwohl Sony Kesha anschliessend versprach, dass sie nicht mit Dr. Luke persönlich arbeiten müsse, gibt die Blondine nicht auf.
Wie die US-Zeitung 'New York Post' berichtet, planen ihre Anwälte, schon bald in Berufung zu gehen, da der richterliche Entscheid Sklaverei gleichkäme. «Das Urteil des Gerichts schreibt vor, dass Kesha weiter für [Dr. Kesha. /
Lukes] Unternehmen arbeitet, angeblich ohne sein Mitwirken», so Mark Geragos, einer der Rechtsanwälte. Somit werde Kesha allerdings gezwungen, mit den Partnern des Produzenten zu arbeiten. «Das Gericht selbst erkennt an, dass das Sklaverei ist. Das geht so nicht!» Dr. Luke reagierte übrigens mit einer Gegenklage, in der er die Popmusikerin der Diffamierung und Erpressung beschuldigt. Er dementiert die Anschuldigungen, die Kesha macht, weiterhin vehement.
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