|
||||||
|
||||||
|
|
Kesha erlebt weiteren Rückschlag vor GerichtNachdem Sängerin Kesha nach ihrer ersten Niederlage vor Gericht Berufung einlegte, bekam sie bei der zweiten Verhandlung erneut kein Recht zugesprochen.pep / Quelle: Cover Media / Donnerstag, 7. April 2016 / 08:31 h
Schon seit 2013 steckt die Sängerin ('Tik Tok') in einem Rechtsstreit mit ihrem Label Sony Music und dem Produzenten Dr. Luke (42), von dem sie behauptet, er habe sie körperlich und emotional missbraucht. Der dementiert diese Anschuldigungen allerdings und klagte wiederum gegen Kesha und ihre Mutter wegen Verleumdung und übler Nachrede.
Während die Verhandlung in diesem Fall noch aussteht, war Kesha im Februar vor Gericht erschienen, um gegen Sony Music anzutreten. Sie hoffte, aus dem Vertrag mit dem Label herauszukommen, da sie behauptete, dass Unternehmen schreibe ihr vor, nur mit Dr. Luke zu arbeiten - ausgerechnet ihrem angeblichen Peiniger. Das Gericht entschied damals allerdings gegen eine Auflösung des Vertrags, woraufhin Keshas Anwalt, Mark Geragos, die Situation mit «Sklaverei» verglich und Berufung einlegte. Gebracht hat das allerdings wenig, denn Richtern Shirley Kornreich entschied am Mittwoch zugunsten von Sony Music und Dr. Kesha war niemals ein «Sklave von Sony», stellte eine Richterin in einer neuen Anhörung klar. /
Luke. Von Sklaverei könne keine Rede sein, hiess es in ihrer Begründung, schliesslich habe Sony Kesha andere Produzenten zur Verfügung gestellt. Ein Statement von Kesha, sie sei Opfer eines Verbrechens aus Hass geworden, liess die Richterin ebenfalls nicht gelten. Bereits am Sonntag äusserte sich Dr. Luke einmal mehr zu den Anschuldigungen der Musikerin. Ein Sprecher liess durch ein Statement, das im 'Rolling Stone' erschien, ausrichten: «Das Gericht hat wiederholt festgestellt, dass Kesha schon jetzt die Freiheit hat, ohne Dr. Luke Musik aufzunehmen und dass sie keine Fakten vorlegen konnte, die ihre Anschuldigungen beweisen.» Ihr Ziel sei es lediglich, sich mit den Behauptungen aus dem Vertrag mit Sony Music zu mogeln, um so lukrativere Verträge mit anderen Plattenfirmen abzuschliessen. «Wir freuen uns schon auf unseren Tag im Gericht, um Kesha für ihre Lügen zur Verantwortung zu ziehen.»
«Ausländer-Kredit» für Investitionen in der Heimat? Immer öfter - gerade auch vor den Ferien - wird das Beratungsteam von kredit.ch angefragt, ob auch in der Schweiz lebende Ausländer die Möglichkeit haben, einen günstigen, fairen Kredit zu erhalten. Fortsetzung
Endlich: SMS versenden mit Outlook 2007/2010 St. Gallen - Das mühsame Getippe ist vorbei. Als erster Schweizer Anbieter stellt ASPSMS.COM eine Anbindung an den Mobile Service von Microsofts Outlook 2007/2010 zur Verfügung. Ohne zusätzliche Software können SMS bequem via Outlook 2007/2010 versendet werden – und das auch noch günstiger als mit dem Handy. Fortsetzung
Radiolino - Grosses Radio für kleine Ohren Radiolino ist das erste deutschsprachige Web-Radio der Schweiz für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren. Das Programm richtet sich aber auch an Eltern, Grosseltern, Onkeln und Tanten, sprich an die ganze Familie.
Fortsetzung
|
|
|