Die Wirkung alternativer Heilmethoden sei wissenschaftlich umstritten, hiess es an einer Medienkonferenz in Bern. Sie gehörten deshalb nicht in den Grundleistungskatalog der Krankenkassen. Die Prämien für die Grundversicherungen würden bereits ohnehin in die Höhe schnellen.
Mit einer Aufnahme der Komplementärmedizin in die Grundversicherung würde man Tür und Tor öffnen für jegliche Behandlungen, die ebenfalls über die Grundversicherung getragen werden sollten, warnen die Jungfreisinnigen im Vorfeld der Abstimmung vom 17. Mai. Der Solidaritätsgedanke der Versicherung würde arg strapaziert.
Zusatzversicherungen für die Komplementärmedizin seien bereits heute möglich, so die Jungfreisinningen. /


Bereits heute seien Zusatzversicherungen für die Komplementärmedizin möglich. Zudem gebe es bereits einige Krankenkassen, welche diese gar in ihrer Grundversicherung anböten.
«Ergänzung statt Ersatz»
Die Grundversicherung diene dazu, dass gesundheitliche Probleme für jedermann mit einer entsprechenden (schul)-medizinischen Behandlung angegangen würden. Komplementärmedizin sei somit als tatsächliche Ergänzung, nicht aber als Ersatz anzusehen.
Es sei deshalb unnötig und eine Kosten treibende Zwängerei, solche Leistungen in den Grundleistungskatalog aufnehmen zu wollen. Schliesslich stehe es allen frei, für zusätzliche Dienstleistungen entsprechende Versicherungen abzuschliessen, argumentieren die Jungfreisinnigen Schweiz.