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Swiss-Kabinenpersonal: Neuer GAV tritt im Mai in KraftZürich - Der neue Gesamtarbeitsvertrag zwischen der Airline Swiss und dem Grossteil ihres Kabinenpersonals tritt am 1. Mai in Kraft. Er bringt eine strukturelle Salärerhöhung um 4 Prozent, eine gewinnabhängige Komponente und Verbesserungen bei der Freizeit.fest / Quelle: sda / Mittwoch, 22. April 2009 / 18:07 h
Die beiden neuen Gesamtarbeitsverträge seien von der Basis deutlich angenommen worden, teilte die Kabinenpersonalgewerkschaft kapers mit. Sie betreffen Kabinenpersonal in unbefristetem Arbeitsverhältnis und Teilzeitkräfte mit einem Beschäftigungsgrad bis 50 Prozent.
Die Vertragswerke bringen dem Kabinenpersonal eine strukturelle Salärerhöhung von 4 Prozent sowie einen von der EBIT-Marge abhängigen Lohnbestandteil. Dieser kann bei einem sehr guten Swiss-Ergebnis bis zu 10 Prozent eines Jahreslohns umfassen.
Hinzu kommen monatlich zwei mal drei zusammenhängende freie Tage, um die gegenwärtig anstrengenden Arbeitsbedingungen zu kompensieren, wie kapers weiter schreibt. Pro Kalenderjahr werden zusätzlich acht Ferientage geplant.
Die Verträge bringen dem Kabinenpersonal eine Gehaltserhöhung von 4 Prozent. /
Altersrücktritt ist weiterhin mit 58 Jahren, eine individuelle Verlängerung bis zum vollendeten 59. Altersjahr möglich. Wie kapers-Präsident Urs Eicher erklärte, ist er mit den erzielten Verbesserungen vorerst zufrieden. Seine Gewerkschaft betreut insgesamt vier Gesamtarbeitsverträge für Flugbegleiter bei der Swiss. Mit den beiden nun im Mai in Kraft tretenden Abkommen sind die beiden grössten Personalgruppen abgedeckt. Zwei weitere GAV unterhalten Swiss und kapers für befristet angestellte Flugbegleiterinnen und -begleiter sowie für japanisches Personal. Befristet angestellt sind Flugbegleiter, welche ab Oktober 2006 in Swiss-Dienste traten.
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