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Schiedsgericht-Entscheid im BLS-LohnstreitBern - Im Lohnstreit zwischen der BLS und den Gewerkschaften hat das Schiedsgericht Lohnerhöhungen von insgesamt 2,7 Prozent festgelegt. Beide Seiten äusserten sich in einem veröffentlichten, gemeinsamen Communiqué zufrieden.fest / Quelle: sda / Montag, 11. Mai 2009 / 13:48 h
Gemäss Schiedsgericht-Urteil wird die BLS verpflichtet, per 1. April dieses Jahres Mittel von 1,3 Prozent für individuelle und systembedingte Lohnerhöhungen zu gewähren. Zudem muss die BLS ihren Mitarbeitern auf das gleiche Datum zurückgerechnet eine generelle Lohnerhöhung von 1,4 Prozent ausrichten.
Weitere Begehren der Gewerkschaften lehnte das Schiedsgericht ab.
Von den Lohnmassnahmen profitiert das ganze Personal der BLS. /
Es ging dabei um einen weiteren Ferientag und um die Anrechung von Arbeitsjahren bei der AHV-Überbrückungsrente für übergetretene ehemalige SBB-Angestellte. Auch der BLS-Antrag, wonach ein Betrag zur Harmonisierung und Senkung der Lohnabzüge verwendet werden soll, wurde abgelehnt. Die 1,4 Prozent generelle Lohnerhöhung gegenüber der geforderten vollen Teuerungszulage von 2,9 Prozent sei im gegenwärtig wirtschaftlich und finanziell schwierigen Umfeld akzeptabel, wird die BLS im Communiqué zitiert. Auch von Seiten der beiden Gewerkschaften SEV und Transfair wird der Schiedsgerichts-Entscheid als befriedigend dargestellt. Von den Lohnmassnahmen würde nun das ganze Personal profitieren.
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