Die Schutzklausel böte der Schweiz die Möglichkeit, die seit Anfang Juni 2007 freie Zuwanderung von Staatsangehörigen der 15 alten EU-Mitgliedstaaten sowie von Zypern und Malta für eine befristete Zeit und ohne die Gefahr von Retorsionsmassnahmen wieder zu beschränken.
Voraussetzung ist, dass die Anzahl der ausgestellten Bewilligungen in einem bestimmten Jahr um mindestens zehn Prozent über dem Durchschnitt der vorangegangenen drei Jahre liegt. Die neu eingeführten Kontingente müssen dabei mindestens fünf Prozent höher sein als die Bewilligungen im Mittel der drei Jahre zuvor.
Krisenbedingt ist die Zahl der Bewilligungen zwischen Juni 2008 und April 2009 zurückgegangen.
Justizministerin Widmer-Schlumpf soll bis zur nächsten Sitzung weitere Abklärungen treffen. /


Wegen der guten Wirtschaftslage im ersten Halbjahr 2008 und der entsprechend starken Nachfrage nach Arbeitskräften überschreiten die B-Aufenthaltsbewilligungen mit 55'765 aber die für die Anrufung der Schutzklausel erforderliche Zahl von 45'781.
Übergangsregelung verlängert
Ob der Bundesrat tatsächlich erstmals die Notbremse zieht, entscheidet er an einer der nächsten Sitzungen. Justizministerin Widmer-Schlumpf wurde beauftragt, bis dahin weitere Abklärungen zu treffen und dem Kollegium Antrag zu stellen.
Bis zum 30. April 2011 verlängert hat der Bundesrat die Übergangsregelung für die acht osteuropäischen Staaten, die der EU erst 2004 beigetreten sind. Gegenüber diesen Staaten gelten damit weiterhin der Inländervorrang auf dem Arbeitsmarkt, ansteigende Kontingente und die Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen.