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Ein neues Nestlé-Produkt ist nicht verwechselbar
Lausanne - Nestlé darf seine «KitKat Pop Choc» in der vorgesehenen Verpackung auf den Markt bringen. Laut Bundesgericht besteht keine Gefahr, dass der Konsument das neue Produkt mit den bekannten «Maltesers» der Mars AG verwechseln könnte.
fest / Quelle: sda / Dienstag, 26. Mai 2009 / 12:53 h
Die Verpackung der «KitKat Pop Choc» von Nestlé besteht wie jene der «Maltesers» aus einem roten Kunstoffbeutel, auf dem unter- und oberhalb des Produktnamens schwebende Schokokugeln abgebildet sind. Die Mars Schweiz AG warf Nestlé vor, mit dieser Ausstattung unlauteren Wettbewerb zu betreiben.
Nestlé schaffe damit eine Verwechselungsgefahr, lehne sich systematisch an das Erscheinungsbild der «Maltesers» an und beute deren Ruf aus.
KitKat Pop Choc gleicht einem Konkurrenzprodukt nicht genug. /
Nach dem Aargauer Handelsgericht hat nun aber auch das Bundesgericht eine Verwechselungsgefahr verneint.
Die Richter in Lausanne sind in ihrer Sitzung vom Dienstag zum Schluss gekommen, dass die verschiedenen Namen und Schriftbilder ausreichenden Schutz vor Verwechslung bieten. Es sei nicht davon auszugehen, dass ein Konsument zu Hause enttäuscht feststellen müsse, irrtümlich das falsche Produkt gekauft zu haben.
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