Konkret soll die Ende 2009 auslaufende Verordnung verlängert werden, bis eine neue Gesetzesbestimmung in Kraft ist, die eine dauerhafte Übernahme der Vorsorgeuntersuchung gewährleistet.
Gesundheitsminister Pascal Couchepin gab seinen anfänglichen Widerstand gegen die Übergangslösung auf. Seine Bereitschaft, die Motion zu akzeptieren, wurde vom Ratsplenum mit spontanem Applaus quittiert und von der Ratspräsidentin als «Geschenk an die Frauen» bezeichnet.
Heute kennen nur die Westschweizer Kantone ein systematisches Mammografie-Screening, das pro Untersuchung rund 200 Franken kostet und von den Krankenkassen bezahlt wird.
Mangel an Spenderorganen
Das Parlament will, dass in der Schweiz versicherte Grenzgänger und ihre Angehörigen bei der Zuteilung von Organen gleich behandelt werden wie hier wohnhafte Personen.
Die Krankenkassen sollen die Kosten der Mammografie definitiv übernehmen müssen. /


Mit 85 zu 50 Stimmen hat der Nationalrat eine Ständeratsmotion überwiesen.
Durchsetzen konnte sich eine Minderheit der Gesundheitskommission (SGK), die eine Diskriminierung beseitigen möchte.
Das Hauptproblem in der Schweiz sei der Mangel an Spenderorganen, sagte Bundesrat Pascal Couchepin. Zur Lösung dieses Problems schwebt dem Gesundheitsminister die spanische Regelung vor, die Organspenden ohne ein ausdrückliches Verbot durch die Angehörigen generell ermöglicht.