50,1 Prozent der Stimmberechtigten hatten der Einführung der biometrischen Pässe am 17. Mai zugestimmt. Da Ja kam mit einem Unterschied von lediglich 5504 Stimmen zu Stande.
In 22 Kantonen gingen danach über 460 Beschwerden gegen das Abstimmungsergebnis ein. Die Abstimmung sei aufgrund des knappen Resultats nochmals durchzuführen, mindestens seien die Stimmen nachzuzählen, verlangten die Beschwerdeführer.
Inzwischen wiesen neun Kantonsregierungen alle Abstimmungsbeschwerden ab.
Die kantonalen Regierungen glauben nicht an eine Falschzählung. /


Die Schwyzer und die Waadtländer Regierungen hatten ihre Entscheide letzte Woche getroffen. Keine Chance hatten die Eingaben auch in den Kantonen St. Gallen, Solothurn, Graubünden, Glarus, Schaffhausen, Obwalden und Basel-Stadt, wie deren Regierungen bekanntgaben.
Knappes Abstimmungsergebnis reicht nicht
Ein knappes Abstimmungsergebnis allein sei noch kein Verfahrensmangel und kein Grund für eine Nachzählung, argumentierten die Regierungen. Weiter hiess es, dass keine Unregelmässigkeiten und Tatbestände festgestellt worden seien, die Zweifel an den Abstimmungsergebnissen hätten aufkommen lassen.
Die Beschwerden waren in den verschiedenen Kantonen in unterschiedlicher Zahl eingegangen. Meistens wurde dafür die Mustervorlage der Vereinigung «Geistige Landesverteidigung» verwendet.