Im Kanton Luzern ging es um 250 Beschwerden, in Bern um 27, in Ausserrhoden um 8 und in Genf um 3. Die Kantonsregierungen fand in keiner der eingegangenen Beschwerden konkrete Anhaltspunkte auf eine fehlerhafte Auszählung. Damit haben die Kantone bisher alle eingegangenen Beschwerden abgewiesen.
Mit einer kleinen Differenz von lediglich 5504 Stimmen hatten die Schweizer Stimmberechtigten am 17. Mai den biometrischen Pässen zugestimmt.
Ein knappes Abstimmungsergebnis allein sei kein Verfahrensmangel und kein Grund für eine Nachzählung. /


In 22 Kantonen gingen danach über 460 (meist gleichlautende) Beschwerden gegen die Abstimmung ein. Eine Gruppierung verbreitete Mustervorlagen für die Beschwerden.
Die Beschwerdeführer verlangten, die Abstimmung sei aufgrund des knappen Resultats nochmals durchzuführen, mindestens aber seien die Stimmen nachzuzählen - eine offenbar chancenlose Forderung.
Inzwischen haben bereits 14 Kantone die Beschwerden abgewiesen: Schwyz, Waadt, St. Gallen, Solothurn, Graubünden, Glarus, Schaffhausen, Obwalden, Basel-Stadt und am Mittwoch Wallis, Luzern, Bern, Genf und Appenzell Ausserrhoden.
Die Regierungsräte kamen alle zum selben Schluss. Ein knappes Abstimmungsergebnis allein sei kein Verfahrensmangel und kein Grund für eine Nachzählung. Auch bestünden keine Hinweise auf eine fehlerhafte Auszählung oder auf gesetzeswidriges Verhalten.