Nach dem Beschluss der Räte bleibt die Zulassung von Ärzten zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenversicherung im ambulanten Bereich bis Ende 2011 einem Bedarfsnachweis unterstellt.
Dies gilt aber nur noch für Spezialärztinnen und Spezialärzte, neu auch für solche, die in einem Spitalambulatorium tätig sind.
Mit 25 zu 9 Stimmen lehnte der Rat den Nichteintretensantrag einer von Philipp Stähelin (CVP/TG) angeführten Kommissionsminderheit ab, die den Ärztestopp als wirkungslos, ja sogar kontraproduktiv bezeichnete.
Kommissionspräsident Urs Schwaller (CVP/FR) warnte davor, mit einer Zunahme der Ärzte die Gesundheitskosten zusätzlich in die Höhe zu treiben. Auch Bundesrat Pascal Couchepin wusste keinen besseren Ausweg als eine dritte und letzte Verlängerung
Mehr Nachwuchs gefordert
Unterdessen empfiehlt der Bundesrat den Kantonen, künftig mehr Studentinnen und Studenten zum Medizinstudium zuzulassen.
Auch der Ständerat will einen verlängerten Ärztestopp. (Symbolbild) /


Am Numerus Clausus will er aber nicht rütteln. Die Schweiz steuere auf einen Ärztemangel zu.
Wie der Bundesrat in einer Antwort auf eine Interpellation von Felix Gutzwiller (FDP/ZH) schreibt, reicht der Nachwuchs nicht, um die künftigen Bedürfnisse zu decken. In den letzten Jahren erlangten im Schnitt jährlich 600 bis 700 Personen ein eidgenössisches Diplom in Humanmedizin. Damit könne die Zahl der heute rund 30 000 klinisch tätigen Ärzte nicht gehalten werden.