Ein Übergangsregime braucht es, nachdem der Ständerat nach über vierjährigem Ringen um eine Lockerung des Vertragszwangs zwischen Ärzten und Krankenkassen kapituliert hat. Weil eine Nachfolgeregelung auf Anfang 2010 nicht mehr möglich ist, nahm die SGK der grossen Kammer das Heft in die Hand.
Gemäss Nationalrat bleibt die Zulassung von Ärzten zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenversicherung im ambulanten Bereich bis Ende 2011 einem Bedarfsnachweis unterstellt. Dies gilt aber nur noch für Spezialärztinnen und Spezialärzte.
Künftig sind dem Regime auch die Spezialärzte unterstellt, die in Spitalambulatorien tätig sind. Diesen Vorschlag der SGK hiess der Rat mit 138 zun 16 Stimmen gut, um ein besonders kostspieliges Schlupfloch zu stopfen. Pierre Triponez (FDP/BE) warnte vergeblich davor, ein ungeliebtes Instrument noch zu erweitern.
Wirtschaftlichkeit verbessern
Die Grundversorger werden vom Ärztestopp künftig verschont.
Die Grundversorger werden vom Ärztestopp künftig verschont. /


Explizit in den Ausnahmekatalog aufgenommen wurden die Allgemeinmediziner, die praktische Ärzte und die Internisten (beide mit ausschliesslich den entsprechenden Weiterbildungstiteln) sowie die Kinder- und Jugendmediziner.
Neu nahm der Nationalrat in den Erlass die Bestimmung auf, dass die Kantone die Zulassung der Ärzte zur Krankenversicherung an Bedingungen knüpfen können.
Für eine SGK-Minderheit und im Einklang mit der Mehrheit seiner Fraktion hatte Marcel Scherer (SVP/ZG) beantragt, dem «Unwesen» ein Ende zu bereiten. Er wollte Druck machen für die Vertragsfreiheit, die allein den Wettbewerb und damit Qualität und Wirtschaftlichkeit verbessern könne. Der Rat lehnte den Nichteintretensantrag aber mit 81 zu 65 Stimmen ab.
Die Vorlage kommt am 4. Juni in den Ständerat. Allfällige Differenzen sollen noch in dieser Session ausgeräumt werden.