Die Verschiebung wurde von den Wirtschaftskommissionen (WAK) beider Kammern wegen der verschlechterten Wirtschaftslage kurzfristig vorgeschlagen.
Der Bundesrat hat der Änderung der Abstimmungsvorlage am Donnerstag zugestimmt. Am Termin des Urnengangs vom 27. September ändert sich nichts.
Grund für die Verschiebung ist die aktuelle wirtschaftliche Lage. Der Bundesrat folgt damit der Empfehlung beider Wirtschaftskommissionen.
Noch vor einer Woche hatte Bundesrat Pascal Couchepin am Termin 1. Januar 2010 festgehalten.
Anpassung der Gesetze
Trotz der äusserst kurzen Frist seien alle ordentlichen Abläufe eingehalten worden, sagte WAK-Präsidentin Simonetta Sommaruga (SP/BE).
Die Schulden der IV steigen ohne die Zusatzfinanzierung Ende 2010 auf rund 16 Mrd. Fr. an. (Symbolbild) /


Geändert werde einzig die Bestimmung über das Inkrafttreten: Neu werde die MWST-Erhöhung vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2017 gelten.
Entsprechend müsste laut Sommaruga nach der Volksabstimmung auch das Sanierungsgesetz angepasst werden. Es sieht die Schaffung eines eigenständigen IV-Fonds mit einem Startkapital von 5 Milliarden aus dem AHV-Fonds und die Übernahme der IV-Schulden während der siebenjährigen Phase der Zusatzfinanzierung durch den Bund vor.
This Jenny (SVP/GL) ersuchte den Rat als einziges WAK-Mitglied, auf diesen «Schildbürgerstreich» und diese «Nacht- und Nebelaktion» nicht einzutreten.
Bundesrat Pascal Couchepin sicherte den Wirtschaftskommissionen seine Unterstützung zu. «Das Wichtigste ist, die Abstimmung zu gewinnen.» Es gehe nicht nur um die Invalidenversicherung, sondern auch um die Sicherung der AHV. Mit 31 zu 1 Stimmen trat der Rat daraufin auf die Vorlage ein. In der Gesamtabstimmung gab es dann immerhin 7 Enthaltungen.