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Abstimmungsbeschwerde im Kanton Zürich eingereichtZürich - Der Verein «Bürger für Bürger» hat im Kanton Zürich eine Beschwerde gegen die Verschiebung des Inkrafttretens der eidgenössischen Abstimmungsvorlage vom 27. September eingereicht. Der Zürcher Regierungsrat befindet voraussichtlich am nächsten Mittwoch darüber.smw / Quelle: sda / Donnerstag, 25. Juni 2009 / 17:59 h
![]() Nationalrat und Ständerat haben in der Juni-Session angesichts der Wirtschaftskrise beschlossen, dass bei einer Annahme der Vorlage die befristete Mehrwertsteuer-Erhöhung zur IV-Zusatzfinanzierung statt am 1. Januar 2010 erst am 1. Januar 2011 erfolgen soll.
Bundesrat und Parlament betrachten die Verschiebung als ein formales Detail und deshalb als zulässig. Der Verein «Bürger für Bürger» aber sieht in seiner am Donnerstag von ihm publik gemachten Abstimmungsbeschwerde dadurch die Bestimmung verletzt, wonach eine Vorlage vier Monate vor der Abstimmung bekannt sein muss.
Die Zürcher Justizdirektion bestätigte den Eingang der Beschwerde.
![]() ![]() Bei einer Annahme der Vorlage soll die befristete Mehrwertsteuer-Erhöhung zur IV-Zusatzfinanzierung erst am 1. Januar 2011 erfolgen. /
![]() ![]() Der Regierungsrat werde sich voraussichtlich am kommenden Mittwoch damit befassen, sagte Christian Schuhmacher vom Gesetzgebungsdienst. Er wies darauf hin, dass gemäss Artikel 77 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte Beschwerden nur gegen kantonale Akte und Festlegungen möglich sind. Eigentlich sei die vorliegende Beschwerde deshalb an die falsche Adresse gelangt. Der Verein «Bürger für Bürger» war Urheber der Initiative «Volkssouveränität statt Behördenpropaganda». Die sogenannte Maulkorb-Initiatuve war vom Schweizer Stimmvolk am 1. Juni 2008 abgelehnt worden. ![]()
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