Das neue MWST-Gesetz strebt vorab administrative Erleichterungen und mehr Rechtssicherheit an. Erst später behandelt wird der umstrittene zweite Reformteil, mit dem der Bundesrat den Übergang von den heutigen drei Sätzen zu einem Einheitssatz von 6,1 Prozent und die Abschaffung der meisten Steuerausnahmen vorschlägt.
Der Nationalrat hatte an der Vorlage des Bundesrates wesentliche Änderungen vorgenommen und so mit Steuerausfällen von über 300 Millionen Franken den Pfad der «Ertragsneutralität» verlassen. Unter der Führung seiner Wirtschaftskommission (WAK) gelang es dem Ständerat nun, die Verluste auf rund 200 Millionen zu begrenzen.
In einem wichtigen Punkt folgte die kleine Kammer allerdings trotz Einnahmeausfällen dem Erstrat. Stillschweigend verlängerte auch sie den Sondersatz von 3,6 Prozent für die Hotellerie um weitere drei Jahre bis Ende 2013.
Gegen Sonderregelung für Vereine
Hingegen lehnte es der Rat mit Stichentscheid von Präsident Alain Berset (SP/FR) ab, die Umsatzgrenze für die Steuerpflicht ehrenamtlich geführter Sport- und Kulturvereine und gemeinnütziger Institutionen auf 300'000 Franken festzusetzen.
Der Ständerat will bei der Mehrwertsteuer keinen weiteren Extrazug für nicht gewinnstrebige Organisationen. /


Auch hier soll die künftig einheitliche Limite von 100'000 Franken gelten.
Mit Finanzminister Hans-Rudolf Merz kam die knappe Mehrheit zum Schluss, die Lösung des Nationalrates würde - etwa bei den von Vereinen geführten Restaurants - zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Die Eintrittsgelder für Kultur- und Sportanlässe bleiben im Übrigen ebenso steuerfrei wie die gegen Mitgliederbeiträge erbrachten Leistungen.
Nach fast fünfstündiger Beratung legte der Ständerat das Inkrafttreten des neuen MWST-Gesetzes auf den 1. Januar 2010 fest. Bundespräsident Merz hofft darauf, dass der Nationalrat den Entscheid wie üblich dem Bundesrat übertragen wird. Er sicherte aber zu, sich für eine Inkraftsetzung Anfang 2010 einzusetzen.