Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hatte «La Poste» mit Sitz in Paris im Mai 2008 die Konzession für die Brief- und Paketbeförderung ins Ausland erteilt. Die Schweizerische Post gelangte dagegen ans Bundesverwaltungsgericht, das ihre Beschwerde nun abgewiesen hat.
Die Post hatte erfolglos argumentiert, dass durch den Entscheid des UVEK ihre Ansprüche aus Firmenrecht, Markenrecht und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verletzt würden.
Das in Paris ansässige Unternehmen «La Poste» darf in der Schweiz Briefe und Pakete befördern. /


Zudem dürfe keine Konzession an Unternehmen erteilt werden, die wie «La Poste» in der Schweiz gar keine Niederlassung hätten.
Zur Wahrung ihrer Rechte verweisen die Richter in Bern die Post auf den Zivilweg, da für die Konzessionierung die Bestimmungen des Firmen- und Markenschutzes oder des UWG nicht relevant seien. Laut dem Urteil ist weiter nicht erforderlich, dass die Konzessionärin einen Sitz in der Schweiz hätte.
Die Behörden seien auch bei einem im Ausland domizilierten Unternehmen in der Lage, die Einhaltung der Konzessionsbestimmungen zu überwachen und Verstösse nötigenfalls zu sanktionieren. Schliesslich hatte die Post den Einwand erhoben, dass «La Poste» gar nicht beabsichtige, selber als Anbieter aufzutreten.
Wie Post-Sprecherin Nathalie Salamin auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA mitteilte, verzichtet die Schweizerische Post auf eine Anfechtung des Entscheids vor Bundesgericht.