Beim Erwerb der Liegenschaft halfen mehr als 240 Mitglieder sowie Angehörige von Personen, die von der Organisation in den letzten Jahren in den Tod begleitet wurden, wie Minelli mitteilte. Sie stellten innerhalb kurzer Zeit finanzielle Mittel in der Höhe von rund 860'000 Franken zur Verfügung.
Dignitas wird ab dem 1. Juli aber nur vorübergehend in Pfäffikon ZH Sterbebegleitungen durchführen, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Die Organisation beabsichtigt nach wie vor, Freitodbegleitungen später in die im August 2008 erworbene Liegenschaft in Wetzikon ZH zu verlegen.
Dignitas ist auf eine Zwischenlösung angewiesen.
Sterbehilfe: Als Dienstleistung im Industriegebiet genehmigt. /


In Schwerzenbach, wo die Sterbehilfeorganisation derzeit in einer Gewerbeliegenschaft legal Menschen in den Tod begleitet, läuft der Mietvertrag Ende des Monats aus. Der Vermieter kündigte Dignitas, weil bekannt wurde, dass sie in Einzelfällen zur Freitodhilfe Helium verwendet hatte.
Gemäss einem Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts vom November 2007 zu Schwerzenbach sind Sterbebegleitungen im Industriegebiet zonenkonform. Dignitas erbringe eine Dienstleistung, die sich in baurechtlicher Hinsicht von den in Industrie- und Gewerbezonen zulässigen Tätigkeiten nicht wesentlich unterscheide, hiess es.
In Wetzikon regte sich aber ebenfalls Widerstand. Die Liegenschaft dort befindet sich in einer Wohnzone mit Gewerbeerleichterung, einer so genannten Mischzone.