Der Präzedenzfall der Gemeinde Schwerzenbach sei grundsätzlich auch auf die Situation der Liegenschaft in Pfäffikon anwendbar, heisst es weiter. Gemäss einem Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts vom November 2007 zu Schwerzenbach sind Sterbebegleitungen im Industriegebiet zonenkonform.
Damit stehe einer Betriebsaufnahme nichts entgegen, heisst es weiter. Die Baubehörde werde jedoch mit Dignitas das Gespräch suchen und allenfalls sich aufdrängende bauliche und betriebliche Auflagen festlegen.
Für den Pfäffiker Gemeinderat ist die Ansiedlung «nach wie vor nicht wünschbar». Geltendes Recht oder gültige Geruchtsurteile nicht zu beachten, stehe aber für ihn ausser Frage.
In Schwerzenbach läuft der Mietvertrag Ende Monat aus. (Archivbild) /


In diesem Sinne seien Behörde und Verwaltung gewillt, im Rahmen des geltenden Rechts sachlich und konstruktiv mit Dignitas zusammenarbeiten.
Sterben im Industriegebiet
Dignitas-Chef Ludwig A. Minelli hatte mit finanzieller Unterstützung im Pfäffiker Industriegebiet eine Liegenschaft gekauft. Ab 1. Juli wird Dignitas dort vorübergehend Sterbebegleitungen durchführen.
Die Organisation beabsichtigt nach wie vor, Freitodbegleitungen später in die im August 2008 erworbene Liegenschaft in Wetzikon zu verlegen.
Dignitas braucht eine Zwischenlösung: In Schwerzenbach, wo die Sterbehilfeorganisation derzeit in einer Gewerbeliegenschaft legal Menschen in den Tod begleitet, läuft der Mietvertrag Ende des Monats aus.