Die Baurechtskommission habe den Entscheid gegen Dignitas am Mittwoch gefällt, bestätigte ein Sprecher der Kanzlei am Freitag eine Mitteilung des Vereins «wetzikon-ohne-dignitas».
Laut dem Verein hat die Baurekurskommision anerkannt, dass Sterbebegleitungen die Lebensqualität in einem Wohnquartier negativ beeinflussen können.
Minelli hatte die Liegenschaft in Wetzikon im August 2008 erworben mit dem Ziel, sie dem Verein Dignitas für Sterbebegleitungen zu vermieten. Die Baukommission Wetzikon hatte jedoch am 11.
Ludwig Amadeus Minelli, Gründer der Sterbehilfeorganisation Dignitas, ist mit seinem Rekurs gescheitert. /


März das dazu notwendige Umnutzungsgesuch abgelehnt.
Belastung für die Nachbarn
Die Baukommission stufte die Präsenz von Dignitas als «eine schwerwiegende Belastung für die Nachbarschaft» ein. In unmittelbarer Nähe des Geäudes von Minelli befinden sich ein Kindergarten, eine Berufsschule und eine Alterssiedlung.
Laut dem Verein «wetzikon-ohne-dignitas» hat die kantonale Baurekurskommission bestätigt, dass es sich beim betroffenen Gebiet um ein Wohnquartier handelt. Minelli hatte dagegen in seinem Rekurs geltend gemacht, es handle sich um eine Gewerbezone ohne schutzwürdige Interessen.