Beim Treffen von Vertretern der Schweiz und der EU auf Ebene des Gemischten Ausschusses zur Personenfreizügigkeit zeigte sich, dass gewisse Beanstandungen zur achttägigen Voranmeldepflicht seitens der EU bestehen blieben.
Aber der Effort der Schweiz sei bei der EU gut angekommen, sagte Lukas Gresch, stellvertretender Leiter des Integrationsbüros (IB) in Brüssel. Die Schweiz wies auf die neue Website des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) hin, auf der Dienstleister aus der EU alle Informationen finden, die sie benötigen.
Zudem konnte der Vollzug der Anfragen von EU-Dienstleistern auf Ebene der Kantone vereinheitlicht werden. Für Peter Gasser, Leiter Personenfreizügigkeit beim seco, führte das dazu, «dass wir nun weniger Beschwerden aus Deutschland und Österreich haben».
Für Dienstleister aus der EU besteht eine achttägige Voranmeldepflicht. /

EU-Vertreter mit Bedenken
Juristisch blieben bei den EU-Vertretern allerdings noch immer Bedenken bestehen, dass sich diese Regelung nicht mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbaren lasse.
«Bei den flankierenden Massnahmen werden wir immer im Spannungsfeld zwischen dem freien Markt und dem Schutz der Arbeitsbedingungen und -nehmenden bleiben», hielt Mario Gattiker, Leiter der Schweizer Delegation, fest. Wichtig sei, pragmatische Lösungen zu finden.
Die Schweiz habe mit der EU in Sachen Personenfreizügigkeit einen «modus vivendi» gefunden. Die Fragen, die jetzt auf dem Tisch lägen, seien lösbar, sofern die Kooperation klappe, erklärte der Vizedirektor des Bundesamtes für Migration weiter.