Kurzarbeit sei das geeignete Instrument gegen Schwankungen der Konjunktur, sagte SGB-Präsident und Nationalrat Paul Rechsteiner (SP/SG) in Bern vor den Medien. Die Entschädigung für Kurzarbeit soll nach dem Willen des SGB während bis zu zwei Jahren bezogen werden können.
Dringend nötig sind für den SGB Änderungen im Arbeitsrecht. Zentrale Teile der geltenden Gesetzgebung stammten aus Zeiten der Hochkonjunktur, sagte Rechsteiner. Die gesetzlichen Bestimmungen zu Massenentlassungen will der SGB griffiger gestalten und dem EU-Niveau angleichen.
Konsultationsverfahren
Ansetzen will der SGB etwa beim Konsultationsverfahren. Angestellte müssten sich im Detail informieren und Experten befragen können, sagte SGB-Zentralsekretärin Doris Bianchi.
Die Unternehmen müssen die Kurzarbeit auch nutzen, so Paul Rechtsteiner. /


Auch die Gewerkschaften stärker einbezogen werden.
Konsultationen gerieten häufig zur Alibiübung, statt dass das Engagement gefördert werde, Alternativen zum Jobabbau zu suchen. Am Beispiel der UBS schilderte Denise Chervet, Zentralsekretärin des Schweizerischen Bankpersonalverbandes (SBPV), die psychologische Wirkung des Konsultationsverfahrens.
Während dieser Phase sollten keine individuellen Kündigungen ausgesprochen werden, mahnte sie. Sie wären der Beweis, dass das Unternehmen den Vorschlägen des Personals kein Gewicht beimesse.
Angestelltenvertreter müssten früh und umfassend über wirtschaftliche Probleme und Massnahmen beim Personal informiert werden. Vorgeschlagene Alternativen zum Stellenabbau müsse die Direktion ernst nehmen, forderte Chervet.
Konsultationsverfahren und Sozialplan müssten aber beim Verhandeln klar getrennt werden. «Sonst riskiert man, dass die Verhandlungen eines guten Sozialplans gegen die Vorschläge für die Erhaltung von Stellen ausgespielt werden», warnte sie. Weiter will der SGB eine Sozialplanpflicht bei Massenentlassungen einführen.