Die wichtigste Neuerung ist, dass die obligatorische Krankenversicherung an die Pflegeleistungen künftig nur noch einen fixen und nach Zeitaufwand abgestuften Beitrag leisten muss. Diese Beiträge werden vom Departement des Innern in einer Verordnung festgelegt.
Das neue Regime soll verhindern, dass Heimpflege und Spitex für die Krankenkassen zum Fass ohne Boden werden. Eigentlich müsste die Grundversicherung die Pflegekosten voll übernehmen. Bisher behalf man sich mit (eingefrorenen) Rahmentarifen.
Die Krankenkassen bezahlen an die Pflege weiterhin rund 60 Prozent oder etwa zwei Milliarden Franken.
Die Krankenkassen bezahlen an die Pflege weiterhin rund 60 Prozent. (Symbolbild) /


Den Rest tragen die öffentliche Hand und die Versicherten. Geregelt ist dies so, dass die Patienten nach heutigem Stand nicht mehr als 7100 Franken im Jahr beitragen müssen.
Damit Pflegebedürftige im Alter nicht in Not geraten oder ihr Zuhause verlassen müssen, hat das Parlament auch verschiedene Vermögensgrenzen bei den Ergänzungsleistungen angehoben. Wer ins Heim geht, bekommt zudem auch bei leichter Hilflosigkeit eine Hilflosenentschädigung.
Umsetzungsfrist zu kurz?
Die angesprochenen Kantone bedauern die zu knappe Umsetzungsfrist. Die Gesundheits- und Sozialdirektoren hätten Bundesrat Couchepin im Vorfeld die Ausgangslage dargelegt und die Bereitschaft signalisiert, in einem ehrgeizigen Zeitplan auf eine Umsetzung per 1. Januar 2011 hinzuarbeiten, teilten die Konferenzen der kantonalen Sozial- und Gesundheitsdirektoren mit.