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Blocher-Roschacher: Strafe für Weltwoche-JournalistenZürich - In der Affäre Blocher-Roschacher sind zwei «Weltwoche»-Journalisten vom Statthalteramt Zürich bestraft worden. Sie veröffentlichten vertrauliche Sitzungsprotokolle der Geschäftsprüfungskommission (GPK).ht / Quelle: sda / Donnerstag, 25. Juni 2009 / 15:34 h
Indem die beiden Journalisten «amtliche geheime Verhandlungen» öffentlich machten, verstiessen sie gegen Artikel 293 des Strafgesetzbuches, kam das Statthalteramt in der Strafverfügung vom 11. Juni zum Schluss.
Sie müssen Bussen in der Höhe von 500 und 800 Franken bezahlen. Dazu kommen noch Gebühren. Die beiden Artikel sind Teil einer ganzen Reihe von «Weltwoche»-Artikel zur Affäre Blocher-Roschacher.
Wie die «Weltwoche» schreibt, hat sie die Bussen sowie die weiteren Gebühren bezahlt. «Dadurch behalten wir die Freiheit, weiterhin über den Fall in all seinen Verästelungen zu schreiben», heisst es weiter.
Die «Weltwoche» will weiterhin über den Fall berichten. /
Anzeige gegen Meier-Schatz ohne Folgen Ohne Folge bleibt hingegen die Strafanzeige gegen Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz (CVP/SG) und alt Nationalrat Jean-Paul Glasson (FDP/FR). Die Bundesversammlung hatte vor zwei Wochen an der Immunität von Meier-Schatz und Glasson festgehalten. Der Entscheid des Staatsanwaltes ist die logische Folge davon. Zudem wird das Verfahren gegen drei Mitarbeitende der Bundesanwaltschaft eingestellt, wie der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Thomas Hug, weiter mitteilte. Die Weitergabe der Informationen an die GPK sei als rechtmässig einzustufen. Es liege keine Amtsgeheimnisverletzung vor. Die Strafanzeige war im September 2008 von alt Bundesrat Christoph Blocher und Nationalrat Christoph Mörgeli (SVP/ZH) eingereicht worden. Sie bezog sich unter anderem auf Verletzung des Amtsgeheimnisses.
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