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Krankenkassen müssen Grippemittel Tamiflu vergütenBern - Ab dem 1. August wird Tamiflu, das Mittel, das die Schweinegrippe im Zaum halten soll, kassenpflichtig. Jedoch nicht für Schwangere.fest / Quelle: sda / Sonntag, 26. Juli 2009 / 12:15 h
Die Krankenkassen müssen das Medikament vergüten, wenn Grippekranke im Spital behandelt werden, bei chronisch Kranken, Bewohnerinnen und Bewohnern von Alters- und Pflegeheimen, Kindern und über 65-Jährigen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestätigte eine entsprechende Meldung der «SonntagsZeitung».
Obwohl Schwangere zur Risikogruppe gehören, wird Tamiflu bei ihnen nicht von der Kasse übernommen. Als Grund dafür gibt Patrick Mathys, Leiter der Pandemievorbereitungen beim BAG, im Interview mit der «SonntagsZeitung» an, dass vom Schweizerischen Heilmittelinstitut die Zulassung von Tamiflu für Schwangere «im Moment nicht freigegeben» wird.
Bei Risikopatienten - ausser Schwangere - übernimmt die Krankenkasse die Kosten. /
Auch für Kleinkinder fehle die Zulassung. Als Kleinkinder gelten Kinder bis drei Jahre alt. Für diese beiden Risikogruppen gilt laut Swissmedic-Sprecher Joachim Gross eine sogenannte Kontraindikation. Dies bedeutet, dass ein Arzt die Abgabe des Mittels genau abwägen muss. Ob Krankenkassen die hohen Kosten einer Tamiflu-Therapie nun für Kleinkinder bis drei Jahren übernehmen oder nicht, konnte das BAG nicht genauer präzisieren.
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