Die dem 52-jährigen Hauptangeklagten vorgeworfene Deliktsumme beträgt 92 Millionen Deutsche Mark. Den drei Mitangeklagten legt die Staatsanwaltschaft Deliktsbeträge von 81, 77 und 24 Millionen D-Mark zur Last. Rund 1200 Anleger haben Entschädigungsforderungen geltend gemacht. Sichergestellt wurden rund 2,2 Millionen Franken.
Alle vier Angeklagten bestritten den Vorwurf, sie hätten das Anlagegeschäft nach dem Schneeballsystem betrieben. Die Gelder seien tatsächlich investiert worden, machte der Hauptangeklagte geltend.
Etwa 1200 Anleger haben sich bereits gemeldet und Entschädigungsforderungen geltend gemacht. (Symbolbild) /


Es sei alles vorhanden gewesen.
«Keine Ahnung vom Schneeballsystem»
Er habe nicht gewusst, dass es sich um ein Schneeballsystem gehandelt habe, sagte der gemäss Anklage für die Anlegerbuchhaltung zuständige Angeklagte. Er habe auch keine buchhalterische Tätigkeit ausgeübt, sondern lediglich Kundenlisten geführt. Einblick in die Investitionen habe er nicht gehabt, sagte der heute 51-Jährige.
Nachdem die Eidgenössische Bankenkommission bei einer Überprüfung kein Schneeballsystem festgestellt habe, habe er davon ausgehen müssen, dass alles in Ordnung sei, hielt ein 65-jähriger Mitangeklagter fest. Er war als Kundenbetreuer tätig gewesen. Angeklagt ist auch ein 68-Jähriger, der unter anderem als Geldkurier beschäftigt war.
Für die Urteilsberatung stehen dem Gericht gute zwei Monate zur Verfügung. Die Urteilsverkündigung ist für den 18. November terminiert.