Die Frau und ihr 73-jähriger Ehemann waren angeklagt, zwischen 1988 und 2003 über 1000 vorwiegend deutsche Anleger um total 60 Millionen Franken geprellt zu haben. Die Frau wurde vom Kantonsgericht zu einer teilbedingten Strafe von 36 Monaten, der Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt.
Gegen das Strafmass beschwert
Gegen das Strafmass beschwerte sich das Treuhänder-Ehepaar beim Bundesgericht. Dieses wies die Bescherde mit Urteil vom 13. März ab, wie die St. Galler Staatsanwaltschaft mitteilte.
Das Strafverfahren war ursprünglich von den deutschen Behörden eingeleitet worden und wurde 1997 von der Staatsanwaltschaft St. Gallen übernommen. Die Ermittlungen dauerten mehrere Jahre. Gegen 3000 Personen wurden kontaktiert.
Grösster Fall von Anlagebetrug in der Ostschweiz. /


Die Anklageschrift umfasste 273 Seiten. Das Kreisgericht Rheintal verhandelte den Fall 2005.
Wegen gewerbsmässigen Betrugs und gewerbsmässiger Geldwäscherei verurteiltees die Frau zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren, den Ehemann zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte noch schärfere Strafen beantragt. Das Ehepaar zog das Urteil weiter ans Kantonsgericht.
Kantonsgericht milderte die Strafen
Auch vor der zweiten Instanz forderte die Verteidigung Freisprüche. Das Kantonsgericht milderte die Strafen des Kreisgerichts massiv: 34 Monate teilbedingt für die Frau, 18 Monate bedingt für den Mann. Zudem verpflichtete das Kantonsgericht das Treuhänder-Ehepaar zu einer Ersatzzahlung von 3,5 Millionen Franken in die Staatskasse.
Auch mit diesem Urteil waren die Angeschuldigten nicht zufrieden. Sie zogen vor Bundesgericht und verlangten einen Freispruch. In Lausanne blitzten sie nun ab.