Im Grossen Rat ging es vor allem um die Klärung von Missverständnissen. Die verschiedenen politischen Lager interpretierten nämlich die von der Regierung erlassene Verordnung unterschiedlich.
In der Verordnung werde die Echtzeitüberwachung gar nicht explizit erwähnt, kritisierte SP-Grossrat Markus Meyer.
Im Sinne des Gesetzgebers
Anderer Meinung war die FDP: Aus dem Verordnungstext gehe klar genug hervor, dass Echtzeitüberwachung möglich sein soll. Die Freisinnigen untermauerten ihre Sicht der Dinge mit der Forderung, die Echtzeitüberwachung sei im Sinne des Gesetzgebers zu erlauben.
Für die Regierung ist klar, dass Echtzeitüberwachung im Rahmen der Verhältnismässigkeit möglich sein muss. (Symbolbild) /


Polizei- und Militärdirektor Hans-Jürg Käser räumte ein, dass die Verordnung rasch, «vielleicht zu rasch» gekommen sei. Er bedaure, dass Missverständnisse entstanden seien. Für die Regierung sei aber klar, dass Echtzeitüberwachung im Rahmen der Verhältnismässigkeit möglich sein müsse.
Ein grosser Teil der Bevölkerung habe kein Problem damit. «Jeder fährt in ein Parkhaus oder besucht ein Einkaufszentrum mit Echtzeitüberwachung, obschon diese Orte videoüberwacht sind», betonte Käser.
Der Grosse Rat folgte der Regierung und überwies den Vorstoss aus den Reihen der FDP mit 118 zu 24 Stimmen bei 4 Enthaltungen.