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Kein Pass für Frau von algerischem OppositionellenBern - Das Bundesamt für Migration (BFM) hat der Ehefrau eines früheren Kaders der FIS die Einbürgerung zu Recht verweigert. Das Bundesverwaltungsgericht teilt die Ansicht des BFM, dass sonst die Beziehungen der Schweiz zu Algerien beeinträchtigt werden könnten.fest / Quelle: sda / Freitag, 4. September 2009 / 13:02 h
Das algerische Ehepaar war 1987 in die Schweiz eingereist. Sie leben heute mit ihren Kindern in Genf. Der Gatte ist Physiker und arbeitete am CERN. Die Bundesanwaltschaft hatte gegen ihn 1994 eine Untersuchung eingeleitet, weil er in Waffenlieferungen für die islamische Heilsfront FIS verwickelt gewesen sein soll.
Das Verfahren wurde 2000 mangels Beweisen dann allerdings eingestellt. 1996 hatte die algerische Justiz nach Hinweisen aus der Schweiz einen internationalen Haftbefehl gegen den Betroffenen erlassen und ihn 1997 wegen Terrorunterstützung in Abwesenheit zweimal zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt.
Das Bundesamt fürchtet, die Beziehungen zu Algerien zu verschlechtern. /
Die Schweizer Behörden lehnten indessen seine Auslieferung ab. Nachdem er 2002 ad interim an die Spitze des Exekutivbüros der FIS im Ausland gewählt worden war, verbot ihm der Bundesrat unter Androhung der Ausweisung, in irgendwelcher Form extremistische Aktivitäten zu unterstützen oder Propaganda zu betreiben. Im August 2002 reichte die Frau für sich und ihre sechs Kinder ein Einbürgerungsgesuch ein. Nachdem die Genfer Behörden grünes Licht gegeben hatten, verweigerte das BFM seine Zustimmung. Das BFM hatte seinen Entscheid damit begründet, dass die Mitglieder der Familie in ihrem Heimatland als «persona non grata» gelten würden. Eine Einbürgerung der Frau würde von Algerien als Entgegenkommen gegenüber ihrem Mann gewertet, was das Verhältnis zwischen der Schweiz und Algerien beeinträchtigen könnte.
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