Er folgt damit der Empfehlung seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK). Die Basler SP-Ständerätin Anita Fetz hatte sich als einziges Kommissionsmitglied für die Initiative ausgesprochen.
Sie stellte - zum Bedauern einiger Ratskollegen - jedoch keinen Antrag, weshalb die Ablehnung der Initiative ohne Abstimmung über die Bühne ging. Der Nationalrat hatte sich mit 107 zu 47 Stimmen dagegen ausgesprochen.
Das Volksbegehren kommt nun - voraussichtlich nächstes Jahr - ohne Gegenvorschlag vors Volk. Die Initiaitive war am 26. Juli 2007 mit 144'000 Unterschriften vom Schweizer Tierschutz eingereicht worden.
Misshandelten Tieren soll in Strafverfahren ein Tierschutzanwalt an die Seite gestellt werden. /


Die Kantone sollen damit gezwungen werden, einen Tierschutz-Anwalt einzusetzen. Ziel ist es, misshandelten Tieren in Strafverfahren zu einer günstigeren Position zu verhelfen.
Erfahrungen in Zürich und St. Gallen
Der Kanton Zürich kennt diese Institution bereits seit 1991. Im Kanton St. Gallen wirkt das Volkswirtschaftsdepartement als «Tieranwalt». Bern hat dazu eine Spezialnorm geschaffen.
Die Berechtigung des Anliegens wurde im Ständerat nicht in Frage gestellt. Seine Erfüllung sei aber bereits sichergestellt, argumentierten die Gegner der Initiative, darunter auch Bundesrätin Doris Leuthard: Die 2011 in Kraft tretende neue Strafprozessordnung gebe den Kantonen die Möglichkeit, einen öffentlichen Tieranwalt einzusetzen oder eine entsprechende Fachstelle zu bezeichnen.