li / Quelle: pd / Mittwoch, 24. Februar 2010 / 21:22 h
Das Anliegen ist für die Durchsetzung des Tierschutzrechts äusserst bedeutsam und entspricht einer langjährigen Forderung der Stiftung für das Tier im Recht (TIR), weshalb wir die Initiative des Schweizer Tierschutzes STS aus voller Überzeugung unterstützen.
Gute Erfahrungen in Zürich
Trotz der nachweislich sehr guten Erfahrungen des – bislang leider einzigen – Tieranwalts im Kanton Zürich blickt die TIR der Abstimmung mit Besorgnis entgegen. Dies vor allem, weil die Gegner der Initiative beharrlich Fakten verdrehen, nicht zusammen Gehörendes vermischen, Ängste schüren und Unwahrheiten über die Funktion von Tieranwälten verbreiten.
Hierzu gehören etwa die hartnäckig vertretenen, jedoch erwiesenermassen falschen Behauptungen, Tieranwälte würden selber Fälle initiieren, Tierhaltungen in Privatwohnungen oder Ställen kontrollieren, den Staatsapparat aufblähen und enorme Kosten für den Steuerzahler verursachen.
Prävention statt Bestrafung von Tierquälern
Sogar Bundesrätin Doris Leuthard lässt keine Gelegenheit aus zu unterstreichen, dass Tieranwälte unnötig seien und einer starken Prävention weit mehr Bedeutung zukomme als das Bestrafen von Tierquälern – und dies im klaren Wissen, dass es dringend beides braucht und das eine das andere nicht ersetzt.
Eigentlicher Höhepunkt unsinniger Behauptungen bzw.
Tiere können ihre Interessen in Rechtsverfahren, vor Behörden und Gerichten nicht selber vertreten. Sie sind daher auf Menschen angewiesen, die dies für sie tun. /


einer allenfalls sogar bewussten Strategie der Falschinformation ist die medienträchtige Aussage des Schweizerischen Bauernverbands, Landwirte würden künftig eine Haftpflichtversicherung benötigen, um sich vor Tieranwälten zu schützen.
Seit Wochen versucht die TIR nach Kräften, all diese Falschaussagen zu entlarven. Faktum bleibt, dass bei der Verfolgung und Bestrafung von Tierquälereien in vielen Kantonen massive Defizite bestehen und dort anstelle der Tiere die Tierquäler geschützt werden. Die gesamtschweizerische Einführung von Tieranwälten ist nicht nur geeignet, sondern dringend erforderlich, um diesen Missständen entgegenzutreten und sicherzustellen, dass das Tierschutzstrafrecht endlich überall durchgesetzt wird.
Weitere Informationen:
www.tieranwalt.ch
Argumentarium Tieranwalt
Artikel zum Tieranwalt von TIR-Geschäftsleiter Gieri Bolliger in der NZZ vom 21. Januar 2010