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Beim Oktoberfest gelten andere VerkehrsregelnMünchen - Während des Oktoberfests gelten nach einem Urteil des Münchner Amtsgerichts in der bayerischen Landeshauptstadt andere Verkehrsregeln.sl / Quelle: sda / Montag, 14. September 2009 / 14:33 h
Das Gericht wies einer Motorradfahrerin ein 50-prozentiges Mitverschulden daran zu, dass ihr an einer Kreuzung in der Nähe des Festgeländes ein Betrunkener bei Rot vor das Motorrad gelaufen war.
Die Frau muss deshalb die Hälfte des dabei entstandenen Sachschadens in Höhe von knapp 2500 Euro selbst zahlen, die geforderten 1000 Euro Schmerzensgeld für ihre selbst erlittenen Verletzungen bekommt sie nicht.
Beim Oktoberfest fliesst das Bier in grossen Mengen. /
Das Gericht begründete das Urteil damit, dass auf der vom Oktoberfestgelände Richtung Innenstadt führenden Schwanthalerstrasse zur Oktoberfestzeit «amtsbekannt» grössere Mengen Betrunkener unterwegs seien. Von diesen könne nicht immer erwartet werden, dass sie die Verkehrsregeln einhalten. Deshalb hätte die Motorradfahrerin, die während der Wiesn vor drei Jahren um Mitternacht mit 40 bis 50 Stundenkilometern unterwegs war, ihre Geschwindigkeit anpassen müssen, um den Trunkenbolden ausweichen zu können.
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