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Löhne im Kultursektor werden AHV- und IV-pflichtig
Bern - Kunst- und Kulturschaffende müssen ab 1. Januar 2010 für alle Einkünfte - selbst kleinste Beträge - Beiträge an die AHV und die IV bezahlen. Mit dieser beschlossenen Neuerung will der Bundesrat die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden verbessern.
ht / Quelle: sda / Mittwoch, 30. September 2009 / 14:41 h
Ebenso müssen für alle Einkünfte im Kultursektor Beiträge an die Arbeitslosenversicherung und an die Erwerbsersatzordnung (EO) geleistet werden. Für entlöhnte Tätigkeiten in Privathaushalten wird nach Angaben des Eidg. Departements des Innern das selbe Beitragsregime angewendet.
Einkommen unter 2200 Franken pro Jahr bleiben beitragsfrei. /
AHV/IV/EO-pflichtig werden gemäss dem Beschluss des Bundesrates Löhne für Tätigkeiten für Tanz- und Theaterproduzenten, Orchester, Phono- und Audiovisionsproduzenten, Radio und Fernsehen sowie für Schulen, sofern es um Künstlerisches geht. Dies wurde in Zusammenarbeit mit Suisseculture festgelegt.
Grundsätzlich müssen auf Einkommen von unter 2200 Franken pro Jahr aber keine AHV/IV/EO-Beiträge bezahlt werden. Für Angestellte, die regelmässig kleinste Einsätze mit Löhnen unter dieser Schwelle leisten, bedeutet dies einen Nachteil, weil diese Einkommen für die Berechnung ihrer Rente nicht berücksichtigt werden können.
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