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Aufsichtsbeschwerde der Filmverbände abgewiesenBern - Das Eidg. Departement des Innern (EDI) hat die Aufsichtsbeschwerde zweier Filmverbände gegen die selektive Filmförderung des Bundesamtes für Kultur (BAK) abgewiesen - in allen Punkten, wie das BAK der Nachrichtenagentur SDA auf Anfrage mitteilte.smw / Quelle: sda / Dienstag, 6. Oktober 2009 / 19:22 h
Der Filmproduzentenverband SFP und die Gruppe Autoren, Regisseure, Produzenten GARP hatten die Beschwerde gegen die BAK-Sektion Film Ende Juli eingereicht. Hauptbeschwerdepunkt der Produzenten war die Verletzung der Ausstandspflicht durch einige Mitglieder der Kommission, die über die Filmförderung entscheidet.
Das Generalsekretariat des EDI sei zum Schluss gekommen, dass bei der Beurteilung von Fördergesuchen alle Verfahrensvorschriften eingehalten worden seien, teilte das BAK jetzt mit. Dennoch wolle das Bundesamt mögliche Verbesserungen prüfen. Gedacht wird dabei an die Kommunikation und die Verfahrensdauer bei Fördergesuchen.
Die Stimmung zwischen einigen Produzentenverbänden und der BAK-Sektion Film unter Nicolas Bideau ist seit längerem arg belastet.
Die Stimmung zwischen einigen Produzentenverbänden und der BAK-Sektion Film unter Nicolas Bideau ist arg belastet. /
Im Sommer hatte der Rechtsberater der Beschwerdeführer, Willy Egloff, von einem «liederlichen Umgang» mit rechtlichen Vorschriften durch die BAK-Sektion Film gesprochen. Vorschriften erfüllt Streit gab es etwa um eine bestimmte dreitägige Sitzung der Förderkommission, an der zwei Mitglieder des 5-köpfigen Gremiums Fördergelder zugesprochen erhielten. Die Beschwerdeführer sind der Ansicht, dass die zwei Mitglieder - Andrea Staka und Thierry Spicher - der ganzen Sitzungsperiode hätten fernbleiben müssen. Das BAK stellt sich auf den Standpunkt, die entsprechenden Kommissionsmitglieder seien vorschriftsgemäss bei den Einzelsitzungen, in denen ihre Projekte verhandelt wurden, in den Ausstand getreten. Die Vorschriften seien damit erfüllt. Die Produzentenverbände können ihre Aufsichtsbeschwerde weiterziehen, wie BAK-Sprecherin Anne Weibel erklärte: Nächste Instanz ist der Bundesrat. Rolf Schmid, Präsident des Filmproduzentenverbandes SFP, sagte auf Anfrage nichts zu weiteren Schritten. Die Beschwerdeführer wollten den Bescheid erst prüfen.
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