Die heute 42-jährige Angeklagte wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Die geständige ehemalige Betreuerin osteuropäischer Kunden hatte zwischen Oktober 2006 und Juni 2007 Unterschriften nachgeahmt und so mehrere Konten geplündert.
Mit dem Geld wollte die Mutter den gehobenen Lebensstandard ihrer Familie sichern. Diese befand sich in einem finanziellen Engpass, seit der Ehemann seinen Job verloren hatte. Mit dem ertrogenen Geld beglich die Frau offene Rechnungen, investierte den Deliktsbetrag aber auch in einen Hausumbau.
Als ein Kunde Unregelmässigkeiten bemerkte und nachfragte, versuchte die Angeschuldigte zunächst alles zu vertuschen.
Die Angeklagte hat Unterschriften osteuropäischer Kunden gefälscht. /


Schliesslich informierte sie aber von sich aus ihre Arbeitgeberin, die Strafanzeige erstattete und die Kaderfrau entliess.
Erhebliches Verschulden
Während die Staatsanwaltschaft eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten verlangte, setzte sich der Verteidiger für eine bedingte Geldstrafe ein. Seiner Ansicht nach hatte seine Mandantin nicht arglistig gehandelt.
Das Gericht sah dies anders. Es ging von einem erheblichen Verschulden aus. Strafmindernd wirkte sich für die Ex-Kaderfrau hingegen ihr reuiges Verhalten aus: Sie hat das unterschlagene Geld zwischenzeitlich zurückbezahlt.