Im Abkommen mit den USA verpflichtet sich die Schweiz zu einer raschen Behandlung der Fälle. Betroffen sind die Eidgenössische Steuerverwaltung, welche die Gesuche prüft, und das Bundesverwaltungsgericht, dass die Beschwerden gegen die Entscheide der Steuerverwaltung beurteilen muss.
Damit die bereits angelaufenen Arbeiten ohne Verzug fortgesetzt werden können, beantragte der Bundesrat der Finanzdelegation Zustimmung zu Nachtragskrediten für die Steuerverwaltung von 11 Millionen Franken. Auch das Bundesverwaltungsgericht beantragte Nachträge von 1,26 Milionen.
Für die Steuerverwaltung fallen neben den Personal- und Informatikkosten vor allem auch Beratungskosten an, da sie für die Prüfung der Dossiers die Hilfe einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Anspruch nehmen muss.
Der Bund engagiert sich weiter für die Grossbank UBS. /


Beim Bundesverwaltunsgericht entstehen insbesondere Personalkosten für die fünf zusätzlichen Richter.
Die Finanzdelegation bejahte, dass Dringlichkeit gegeben ist, weil der Staatsvertrag mit den USA einen straffen Zeitplan - Entscheide innert einem Jahr - vorgibt, der keine Verzögerung dulde. Die Frage der Dringlichkeit stellte sich vor dem Hintergrund, dass der Entscheid der Finanzdelegation denjenigen der beiden Räte ersetzt.
In den nächsten zwei Jahren werden weitere Krdeite nötig sein. Diese werden jedoch im Rahmen der Budgets 2010 und 2011 beantragt.