Jenen, die glaubten, nach schrecklichen Ereignissen die Vergangenheit hinter sich lassen zu können, sage sie, dass dies unmöglich sei, sagte Calmy-Rey an der Jahreskonferenz der Politischen Abteilung IV Menschliche Sicherheit des Eidg. Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA).
Damit dauerhafter Friede entstehen könne, müssten sich die Beteiligten mit Mut sowie politischem und moralischem Einfallsreichtum mit der Vergangenheit auseinandersetzen. Zur Vergangenheitsbewältigung gehöre auch die Strafverfolgung der Täter.
Immer ein offenes Ohr für Konfliktparteien: Micheline Calmy-Rey strich Schweizer Erfolge bei der Vergangenheitsbewältigung heraus. /


Hierbei seien die betroffenen Staaten in der Pflicht.
Keine Blanko-Amnestien mehr
Blanko-Amnestien in Friedensverträgen dürfe es nicht mehr geben, forderte auch UNO-Menschenrechtskommissarin Navi Pillay. Dies führe zu einer Kultur der Straflosigkeit, die wiederum den Boden für neue Menschenrechtsverletzungen bereite.
Um Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermorde aufzuarbeiten, müssten sich Opfer und Täter mit ihrer Vergangenheit auseinandersetzen, sagte Calmy-Rey. Dies sei auch wichtig für die Genozid-Prävention.
Diskussion über Wiedergutmachungszahlungen
Diskutiert wurde an der Konferenz auch die Frage von Wiedergutmachungszahlungen an die Opfer. So sind unter anderem in den Staaten des ehemaligen Jugoslawien in den Friedensverträgen keine Wiedergutmachungen vorgesehen.
Der südafrikanische Jurist Richard Goldstone, dessen UNO-Bericht zu den Menschenrechtsverletzungen während des Gaza-Kriegs derzeit für heftigen Streit sorgt, betonte, dass die Forderung nach Wiedergutmachung oft ein Hemmschuh sein könne. Viele Institutionen, auch Staaten, wollten sich der Vergangenheit nicht stellen aus Furcht vor riesigen Forderungen.