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Sexualkundeunterricht soll Pflichtstoff werdenBern - Jugendliche müssen auf dem Weg zu einer respekt-, lust- und liebevollen Sexualität begleitet werden. Kein Kind darf von der Sexualerziehung an der Schule dispensiert werden. Diese Forderung erhebt Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ).tri / Quelle: sda / Samstag, 17. Oktober 2009 / 08:45 h
Die EKKJ hat in Bern ihren Bericht «Jugendsexualität im Wandel der Zeit» und ihre Ratschläge an die Politik präsentiert. Konkret empfiehlt sie, dass alle Schülerinnen und Schüler am Sexualkundeunterricht teilnehmen müssen. Der Sexualkundeunterricht soll obligatorisch werden. Nötig sei Sexualerziehung und nicht einfach «Aufklärung».
In den Lehrplänen der Schulen und in der Gesetzgebung sollten fixe didaktische Blöcke vom Kindergarten bis zum letzten Schuljahr festgeschrieben werden, fordert die EKKJ. Eltern und Schule müssten zusammenarbeiten, um gemeinsam die Sexualerziehung der Kinder und Jugendlichen zu organisieren. Die sexualisierte Werbung sollte kontrolliert werden.
EKKJ-Präsident Pierre Maudet, Nancy Bodmer und Luca Cirigliano präsentieren den Bericht. /
Alle Schülerinnen und Schüler müssen am Sexualkundeunterricht teilnehmen, so der Bericht der EKKJ. /
Allgegenwärtige Präsenz in der Werbung Angesichts der allgegenwärtigen Präsenz sexualisierter Inhalte in den Medien entstehe leicht der falsche Eindruck, der Jugend von heute könne man beim Thema Sexualität nichts mehr beibringen, schreibt die EKKJ. Verschiedene Studien zeigten jedoch, dass noch heute viele Jugendliche ungenügend oder falsch über Sexualität informiert seien. Mythen und Halbwissen hielten sich erstaunlicherweise hartnäckig, heisst es in dem Bericht. Dies bestätigten die Ergebnisse einer Online-Befragung Jugendlicher, die im letzten Jahr im Auftrag der EKKJ an der Universität Basel durchgeführt wurde. Früher und regelmässiger Unterricht sei deshalb notwendig. Die EKKJ beklagt, dass auf gesamtschweizerischer Ebene einheitliche und verbindliche Richtlinien fehlten. Die aus 20 Fachleuten zusammengesetzte EKKJ ist ein beratendes Organ des Bundesrates und der Bundesbehörden. Bei wichtigen Beschlüssen des Bundes hat sie die Jugendverträglichkeit zu prüfen. Links zum Artikel:
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