Wie die Bundeskanzlei mitteilte, hat der Bundesrat die Modalitäten für die Einführung der sogenannten E-Pässe beschlossen. Um rechtzeitig einen neuen Pass zu erhalten, müssen die Bürgerinnen und Bürger gewisse Fristen beachten.
Da zur Ausstellung der neuen Pässe sowohl das Ausstellungsverfahren als auch die gesamte Technik angepasst werden müsse, werde es für eine kurze Phase nicht möglich sein, die alten und die neuen Pässe zu beantragen, hiess es.
In der Einführungsverordnung sei deshalb festgelegt worden, dass Anträge für einen Pass 03 oder einen Pass 06 noch bis zum 15. Februar 2010 eingereicht werden können. Damit sei garantiert, dass die Anträge durch die Kantone noch verarbeitet werden können.
Die neuen Pässe können ab dem 24. Februar 2010 beantragt werden. Dabei kann die Erfassung der biometrischen Daten aber erst ab dem 1. März 2010 erfolgen.
Das Kombiangebot für Pass und Identitätskarte kostet 148 Franken. /


In dieser Übergangsphase könnten aber provisorische Pässe ausgestellt werden. Auch die Ausstellung von Identitätskarten werde ohne Unterbruch möglich sein.
Chip und Fingerabdrücke
Die neuen E-Pässe enthalten einen Chip auf dem neben den Personendaten auch eine Foto sowie zwei Fingerabdrücke des Passinhabers gespeichert sind. Das Schweizer Stimmvolk hatte den biometrischen Pässen letzten Mai nur äusserst knapp zugestimmt. Die Biometrie-Gegner warnten vor dieser «Zwangsfichierung» und fürchten, dass mit den Daten nicht korrekt umgegangen wird.
Der Pass 10 wird für Erwachsene zehn Jahre gültig sein und 140 Franken kosten. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wird er fünf Jahre gültig sein und 60 Franken kosten. Pass und Identitätskarte können auch im Kombiangebot gekauft werden. Erwachsene zahlen dabei 148 Franken, unter 18-Jährige 68 Franken.
Das Schweizer Stimmvolk hatte der Einführung von biometrischen Pässen letzten Mai nur äusserst knapp (50,1%) zugestimmt. Die Innovation war von der EU im Rahmen der Schengen-Mitgliedschaft verlangt worden.