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Tankstellen müssen nachts schliessenBern - Tankstellen-Shops müssen nachts zwischen ein und fünf Uhr geschlossen bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde von sieben Zürcher Tankstellenbetreibern abgewiesen. Laut Gericht hat ein Grossteil der Bevölkerung kein Bedürfnis für Nachteinkäufe.ht / Quelle: sda / Mittwoch, 21. Oktober 2009 / 15:54 h
Sieben Tankstellen von BP, Shell und Esso im Raum Zürich und Winterthur führen ihre Shops seit zehn Jahren im 24-Stunden-Betrieb, was von den Zürcher Behörden toleriert wurde. 2008 verweigerte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) ihnen dann aber die dazu erforderliche Bewilligung für Nachtarbeit.
Das Seco gewährte den Betreibern eine Anpassungsfrist bis Ende Juni 2009. Weiter ohne Bewilligung zulässig blieb die durchgehende Öffnung von Bistros und der Benzinausschank. Die Betreiber gelangten ans Bundesverwaltungsgericht, das ihnen im März zunächst die weitere Dauer-Öffnung der Shops während des Verfahrens erlaubte.
Nun haben die Richter in Bern die Beschwerden abgewiesen. Laut den Urteilen besteht für Wareneinkäufe zwischen ein Uhr nachts und fünf Uhr morgens bei einem Grossteil der Bevölkerung kein besonderes Bedürfnis, das eine Ausnahme vom gesetzlichen Nachtarbeitsverbot rechtfertigen könnte.
Den Tankstellen bleibt der Gang vors Bundesgericht noch offen. /
Zwar habe ein Augenschein ergeben, dass die Tankstellenshops in der fraglichen Zeit von vielen Personen aufgesucht würden. Einwohner der Agglomeration Zürich und Winterthur würden es hingegen nicht als wesentlichen Mangel empfinden, wenn die nächtliche Einkaufsmöglichkeit an der Tankstelle nicht mehr bestehen würde. Die Tankstellenbetreiber hatten erfolglos argumentiert, dass gar kein zusätzliches Personal Nachtarbeit leisten müsse. Für den zulässigen Rund-um-die-Uhr Betrieb der Tankstelle seien aus Sicherheitsgründen sowieso immer zwei Personen anwesend, die dann auch gleich den Warenverkauf übernehmen könnten. Laut Bundesverwaltungsgericht ist indessen davon auszugehen, dass die Zulassung des Nachtverkaufs weitreichende Folgen hätte. Es sei anzunehmen, dass in diesem Fall schweizweit auch andere Tankstellen und selbst Detaillisten in vergleichbaren Verkehrslagen diesen lukrativen Zusatzverdienst anstreben würden. Damit wären über kurz oder lang viele Arbeitnehmer betroffen.
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