Der Einzelrichter des Kreisgerichts Werdenberg-Sargans sprach den 68-Jährigen der mehrfachen Pornografie schuldig.
Zusätzlich zur bedingten Freiheitsstrafe auferlegte er ihm eine Busse von 600 Franken. Zudem muss der Verurteilte Verfahrens- und Gerichtskosten von rund 11'000 Franken bezahlen.
«(Kinder-)Pornografie der übelsten Sorte»
Die Polizei hatte im Haus des Angeklagten vor einem Jahr Filme, Zeitschriften und Computerdisketten mit etwa 1400 kinderpornografischen Darstellungen gefunden. Es handle sich um «Pornografie der übelsten Sorte», erklärte der Staatsanwalt vor Gericht.
Der Angeklagte wies jede Schuld von sich. Die Bilder stammten alle aus der Zeit vor 2002, als der Besitz von Kinder-Pornografie noch nicht strafbar war, erklärte er. Er habe nicht mehr gewusst, dass er strafbare Darstellungen aus früheren Jahren in seinem Haus aufbewahrt habe.
Die katholische Kirche St. Johannes in Murg. /


Er habe die Bilder seit Jahren nicht mehr angeschaut, beteuerte er. Der Staatsanwalt warf ihm deshalb «völlige Einsichts- und Reuelosigkeit» vor. Dies müsse sich strafverschärfend auswirken.
Verteidiger unzufrieden
Der Verteidiger beantragte für den Angeklagten einen Freispruch. Pädophil zu sein, sei nicht strafbar, führte er aus. Die Anklage sei ungenügend begründet und die Vorwürde seien zum Teil verjährt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte und sein Verteidiger liessen offen, ob sie den Fall ans St. Galler Kantonsgericht weiterziehen werden.