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Eigenmietwert für alle Wohneigentümer abschaffenBern - Der Bundesrat will, wie letzten Juni angekündigt, den Eigenmietwert für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer abschaffen. Er hat in der Vernehmlassungsbotschaft die Details zum indirekten Gegenvorschlag zur Initiative des Hauseigentümerverbands vorgestellt.smw / Quelle: sda / Mittwoch, 4. November 2009 / 17:08 h
Dem vom Hauseigentümerverband (HEV) getragenen Volksbegehren steht der Bundesrat ablehnend gegenüber. Eine auf Rentnerinnen und Rentner beschränkte fakultative Befreiung von der Eigenmietwertbesteuerung würde zu einer Ungleichbehandlung von Wohneigentümern führen und das Steuerrecht unnötig verkomplizieren. Ausserdem sehe die HEV-Initiative zu viele Abzugsmöglichkeiten vor.
Der Bundesrat will dagegen nur noch zwei Abzugsmöglichkeiten. Berücksichtigt werden sollen lediglich die Schuldzinsen beim Ersterwerb sowie qualitativ hochstehende Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen.
Damit will die Regierung den in der Verfassung verankerten Aufträgen Rechnung tragen, das Wohneigentum und Energiesparen zu fördern. Nicht mehr abzugsfähig sein sollen dagegen Unterhaltskosten, Versicherungsprämien und Verwaltungskosten.
Kantonale Sondersteuer zulassen Gemäss der Volksinitiative könnten die vom Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung profitierenden Rentner weiterhin Unterhaltskosten bis 4000 Franken abziehen. Der Bundesrat will den Eigenmietwert für alle Wohneigentümer abschaffen. /
Gleiches würde für die vollen Kosten für Energiespar-, Umweltschutz- und denkmalschützerische Massnahmen gelten. Nur die Hypothekarzinse dürften sie nicht mehr abziehen. Die Vernehmlassungsvorlage sei so ausgestaltet, dass der Bund keine Mindereinnahmen erleide. Hingegen müssten Kantone mit einem hohen Zweitwohnungsbestand mit beträchtlichen Mindereinnahmen rechnen, schreibt der Bundesrat. Um nicht am Widerstand dieser Kantone zu scheitern, will er eine kantonale Sondersteuer auf selbstgenutzten Zweitliegenschaften zulassen. Die Sondersteuer soll die kantonalen Vermögenssteuern wie auch die kantonalen Einkommenssteuern auf allfälligen Erträgen aus Vermietung oder Verpachtung ersetzen. Noch ist aber nicht klar, ob diese Sondersteuer verfassungsmässig ist.
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