Guttenberg stellte sich hinter die Entscheidung des Bundeswehr-Obersten, der den Angriff in Kundus am 4. September befohlen hatte. Beim Angriff kamen laut einem NATO-Bericht bis zu 142 Menschen ums Leben.
Er gehe davon aus, dass darunter auch Zivilisten seien, sagte Guttenberg. Sein Vorgänger hatte dies nie zugeben wollen.
Verfahrensfehler und Ausbildungsmängel
Gleichzeitig betonte Guttenberg auch, dass der Untersuchungsbericht der NATO zum Vorfall auch «Verfahrensfehler» und «in gewissen Bereichen Ausbildungsmängel» festgestellt habe. Daraus müsse man nun die entsprechenden Konsequenzen ziehen.
Der Luftangriff beschäftigt nun auch die deutsche Bundesanwaltschaft.
Stellt sich hinter die Entscheidung des Bundeswehr-Obersten: Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg. /


Die Generalstaatsanwaltschaft im Bundesland Sachsen, wo der Oberst stationiert ist, hatte den Fall zuvor mitsamt allen Akten abgegeben. Die Juristen sahen Anhaltspunkte dafür, dass die Bundesanwaltschaft zuständig sein könnte.
Keine Straftat
Diese erklärte bereits, «nach vorläufiger Bewertung der Erkenntnisse aus allgemein zugänglichen Quellen ergeben sich bisher keine tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat deutscher Soldaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch.»
Diese Abklärungen hatte die Bundesanwaltschaft bereits aufgrund eingehender Strafanzeigen getroffen. Nun würden aber weitere Unterlagen ausgewertet - dazu gehört auch der NATO-Bericht.
In der Frage der Zuständigkeit geht es auch darum, ob sich die deutsche Bundeswehr in Afghanistan in einem bewaffneten Konflikt befindet. In diesem Fall wäre die Bundesanwaltschaft für die weiteren Ermittlungen zuständig. Sie könnte sich auch am Kriegsvölkerrecht orientieren, was den betroffenen Soldaten zugutekommen dürfte.