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Bundesrat hält am Schulsportobligatorium festBern - Dopingsünder im Sport sollen strenger bestraft, Kinder früher in Bewegung gesetzt werden. Am Schulsportobligatorium wird deshalb festgehalten. Das sieht das neue Sportförderungsgesetz vor, das der Bundesrat dem Parlament zugeleitet hat.fkl / Quelle: sda / Mittwoch, 11. November 2009 / 13:08 h
Das Gesetz von 1972 wurde total überarbeitet. Neu vorgesehen sind verschärfte Strafbestimmungen gegen Doping und eine Verstärkung der Jugendarbeit. Das Programm Jugend+Sport wird auf die Altersgruppe der Fünf- bis Zehnjährigen ausgedehnt, um Bewegungsmangel und Übergewicht vorzubeugen.
Der gesellschaftliche Nutzen von Sport und Bewegung sei erwiesen, schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft. Sport vermittle Lebensfreude, trage zur Lebensqualität, Gesundheit, sozialen Kompetenz und Integration bei. Leistungsbereitschaft sei auch eine im Alltag gefragte Qualität.
Bei Kindern soll verstärkt Bewegungsmangel und Übergewicht vorgebeugt werden. /
Strafbestimmungen verschäft Rund 2 Millionen Menschen engagierten sich in 22'500 Sportvereinen, heisst es in der Botschaft. Etwa 350'000 Personen arbeiteten ehrenamtlich und leisteten damit einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt von In- und Ausländern. Der Staat soll sich im Sport nur unterstützend und lenkend engagieren. Die Bereitstellung von Strukturen und Angeboten im Sport bleibe Aufgabe der Vereine und Verbände: Im Vordergrund stehe das private, freiwillige Engagement. Bund, Kantone und Gemeinden sollen nur dann tätig werden, wenn die Privatinitiative nicht genügt. Der Grundsatz, dass Wettkämpferinnen und Wettkämpfer jederzeit Dopingkontrollen unterzogen werden können, soll im Gesetz verankert werden. Die bisherigen Strafbestimmungen sollen verschärft und auf das Umfeld der Athletinnen und Athleten ausgedehnt werden, «um die Glaubwürdigkeit des Sports zu erhalten».
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