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Abzocker-Initiative bringt enorme ÜberregulierungZürich - Mit der Abzocker-Initiative droht der Schweiz nach Ansicht des Wirtschaftsdachverbands Economiesuisse im internationalen Vergleich eine enorme Überregulierung. Diese werde zur Abwanderung von Unternehmen führen, was den Verlust von Stellen und Steuereinnahmen bedeute.smw / Quelle: sda / Mittwoch, 18. November 2009 / 16:16 h
Bei der Diskussion um Managerlöhne müsse verhindert werden, dass sich die Schweiz mit einem überschiessenden Regulierungskonzept selber ins Abseits begebe, sagte der stellvertretende Economiesuisse-Direktor Urs Rellstab vor den Medien in Zürich.
Neben dem attraktiven steuerlichen Umfeld sei auch das traditionell liberale Aktienrecht ein Grund, der für die Schweiz als Unternehmensstandort spreche. Zahlreiche multinationale Unternehmen hätten ihren Sitz in der Schweiz. Und jedes Jahr würden weitere internationale Konzerne den Sitz ebenfalls zu uns verlegen.
In diesem Kontext stellt die Initiative des Schaffhauser Unternehmers Thomas Minder mit ihren rigiden Vorschriften und Verboten eine Gefahr für den Unternehmensstandort Schweiz dar, sagte Rellstab.
Die Abzocker-Initiative werde zur Abwanderung von Unternehmen führen. /
Um einen Vergleich mit den Regulierungen im Ausland zu machen, habe Economiesuisse eine Studie beim Hamburger Professor Holger Fleischer in Auftrag gegeben. Ansiedelung von Firmen Die Studie vergleiche zentrale Themen der Abzocker-Initiative mit der Situation in Deutschland, Grossbritannien, Irland und den USA, die mit der Schweiz im Wettbewerb um die Ansiedelung von Firmen stünden. Die Studie zeige, dass keine der untersuchten Rechtsordnungen derart restriktiv ausgestaltet sei wie die Vorschriften der Initiative Minder. Beispielsweise hinsichtlich des Mitspracherechts der Aktionäre bei Vergütungsfragen erweise sich die britische konsultative Abstimmung der Generalversammlung als massstabbildend. «Abgestimmt wird nur über die Vergütungspolitik, also über dass abstrakte und generelle Grundkonzept, nicht über konkrete individuelle Bezüge», sagte Fleischer. Ähnlich sei es in Deutschland, während in den USA und Irland noch keine solchen Regelungen vorgeschrieben seien.
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