Die Rechtskommission widersetzt sich damit dem Bundesrat und dem Ständerat, die dieses Volksbegehren als zu «extrem» beurteilen und zur Ablehnung empfehlen möchten.
Wie Kommissionspräsidentin Gabi Huber (FDP/UR) vor den Medien weiter erklärte, beschloss die RK zudem mit 14 gegen 12 Stimmen ohne Enthaltung, die Initiative von der Aktienrechtsrevision zu entkoppeln.
Bundesrat wollte Hürden schaffen
Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dem Volksbegehren des Schaffhauser Unternehmers Thomas Minder einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber zustellen. Dazu schlug die Regierung vor, im Aktienrecht die Rechte der Aktionäre zu stärken und so Hürden für eine exzessive Entlöhnung der Manager zu schaffen.
Der Ständerat hatte diesem Vorgehen zugestimmt, die Vorschläge des Bundesrats aber abgeschwächt.
Die Rechtskommission des Nationalrats will überissene Managerlöhne unterbinden. /


Ein Teil der RK fand deshalb, dass ein echter Gegenvorschlag illusorisch ist. Damit sei es gegenüber dem Stimmvolk ehrlicher so rasch als möglich über die Abzocker-Initiative abzustimmen.
Gesetzesrevision gefordert
Sie verlangten deshalb die Entkoppelung der Initiative und der Gesetzesrevision. Sie wurden dabei von Parlamentariern unterstützt, die argumentierten, dass es einfacher sei, gegen die Abzocker-Initiative zu argumentieren, wenn nicht gleichzeitig ein Gegenvorschlag zur Abstimmung gelange.
Laut Huber werden die Anträge aus der RK voraussichtlich erst in der Frühjahressession im Plenum beraten.