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Den Abzockern das Leben erschwerenBern - Abzockern auf den Chefetagen soll das Leben schwerer gemacht werden. Die Rechtskommission des Ständerats hat die Vorschläge des Bundesrates zum Aktienrecht verschärft, um der Abzocker-Initiative entgegen zukommen.fest / Quelle: sda / Dienstag, 12. Mai 2009 / 13:00 h
Wie Kommissionspräsident Claude Janiak (SP/BL) vor den Bundeshausmedien erläuterte, sollen die Aktionärsrechte im Rahmen der Aktienrechtsrevision weiter ausgebaut werden, als vom Bundesrat vorgeschlagen.
Die Revision ist als indirekter Gegenvorschlag auf die eidgenössische Volksinitiative «gegen die Abzockerei» des Schaffhauser Kleinunternehmers Thomas Minder gedacht.
In einem wichtigen Punkt ging die Kommission einen Schritt auf Minder zu: Mit Stichentscheid des Präsidenten will sie Abgangsentschädigungen an Organmitglieder, Voraus-Vergütungen sowie Prämien für Firmenkäufe und -verkäufe verbieten.
Leistungsabhängige Boni nicht begrenzt Nicht durchdringen konnte eine Kommissionsminderheit mit der Forderung, dass variable und leistungsabhängige Lohnanteile höchstens die Hälfte des Grundlohns betragen dürfen. In der Frage der Aktionärs-Abstimmungen über die Löhne der Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitglieder folgt die Kommission dem Bundesrat. Die Generalversammlung soll nur die Vergütungen des Verwaltungsrats als Gesamtbetrag absegnen können. Kommissionspräsident Claude Janiak erklärte, die Rechte der Aktionäre weiter auszubauen. /
Zu den Löhnen der Direktion ist nur eine Konsultativabstimmung vorgesehen. Die Initianten fordern auch für die Geschäftsleitung eine verbindliche Abstimmung. Jährliche Wahl übertrieben Nichts wissen will die Kommission von der jährlichen Wahl der Verwaltungsratsmitglieder. Während der Bundesrat auf dieses Anliegen der Initiative eingestiegen war, schlägt die RK eine Amtsdauer von drei Jahren vor sofern die Statuten keine kürzere Dauer vorschreiben. Thomas Minder will die Volksinitiative trotz der neuen Vorschläge nicht zurückziehen, wie er am Dienstag mitteilte. Im Einklang mit der Initiative beantragt die Kommission, die Organ- und Depotstimmrechtsvertretung abzuschaffen. In der Gesamtabstimmung verabschiedete die Kommission die Gesetzesänderung mit 8 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Die Initiative empfiehlt sie mit 6 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen zur Ablehnung. Der Ständerat behandelt die Vorlage in der Sommersession.
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