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Ständerat beschliesst Revision des MilitärgesetzesBern - Wer Offizier werden oder eine Armeewaffe nach Hause nehmen will, soll künftig gründlich überprüft werden. Dies hat der Ständerat mit der Revision des Militärgesetzes beschlossen.fkl / Quelle: sda / Mittwoch, 9. Dezember 2009 / 15:09 h
Es handelt sich um die unbestrittenen Teile jener Vorlage, die das Parlament in der vergangenen Sommersession abgelehnt hatte. Stein des Anstosses war damals der obligatorische Ausland-WK gewesen, der am Widerstand von rechts und links scheiterte.
Auch ohne diesen Punkt sorgte die Revision im Ständerat für eine kleine Armee-Sonderdebatte. Die Vorlage löse die Probleme der Armee nicht, kritisierte Eugen David (CVP/SG). Wenn Feuer im Dach sei, dürfte man sich nicht mit Nebenschauplätzen befassen. Luc Recordon (Grüne/VD) plädierte dafür, mit der Rückweisung ein starkes politisches Signal an den den Bundesrat und die Armee zu senden.
Tatsächlich befasst sich die Vorlage nicht mit den wichtigen Baustellen der Armee. Selbst das Verteidigungsdepartement hatte eingestanden, dass die Revision keinerlei sicherheits- oder armeepolitische Relevanz habe.
Vor der Heimabgabe der persönlichen Waffe soll ein allfälliges Gewaltpotenzial geprüft werden. /
Davids Rückweisungsantrag scheiterte aber knapp mit 21 zu 19 Stimmen. Lehre aus dem Fall Nef Inhaltlich sorgte die Vorlage für wenig Zündstoff. Der Ständerat beschloss, dass die Behörden Führungsberichte, Betreibungs- und Konkursakten oder Strafregisterauszüge einholen oder gar eine Personensicherheitsüberprüfung durchführen können, um die Eignung eines Kader-Anwärters abzuklären. Es handle sich um eine Lehre aus dem Fall Nef, erläuterte Kommissionssprecher Hans Altherr (FDP/AR). Die gleichen Möglichkeiten sollen die Behörden haben, um vor der Heimabgabe der persönlichen Waffe ein allfälliges Gewaltpotenzial zu erkennen. Diese Bemühungen wurden intensiviert, nachdem im Jahr 2007 in Zürich-Höngg eine jungen Frau mit einer Armeewaffe erschossen worden war. Der Ständerat winkte die Vorlage in der Gesamtabstimmung ohne Gegenstimme durch. Diese geht nun an den Nationalrat.
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